REUTLINGEN. Die Besucherregelung von Krankennhäusern orientiert sich an der aktuell geltenden Inzidenzstufe. Da die Inzidenzen im Kreis Reutlingen bereits mehr als fünf Tage unter dem Wert 10 geblieben sind, greifen ab Montag weitere Lockerungen. Nach wie vor darf ein stationärer Patient pro Tag von einer Person für eine Stunde besucht werden.
Eine wesentliche Erleichterung für die Besucher ist der Wegfall der 3-G-Regel. Mussten die Besucher zuvor getestet, genesen oder geimpft sein, genügt nun eine Registrierung am Eingang mit Selbstauskunft.
Unabhängig davon gelten nach wie vor die AHA-Regeln in den Kreiskliniken. Besucher, Begleitpersonen oder Handwerker und andere Dienstleister müssen eine mitgebrachte FFP2-Maske tragen, dürfen keine Krankheitssymptome haben, müssen Abstand halten und auf Handhygiene achten. (GEA)