Es sei ein sehr umfangreiches und aufwendiges Verfahren gewesen, meinte Luther. Im Mittelpunkt dabei standen die Telefonüberwachungsaktionen. Unzählige Telefonate, die die Angeklagten untereinander und mit anderen Verdächtigen führten, hörte die Polizei mit. Viele davon waren nicht in deutscher Sprache und mussten zeitintensiv übersetzt werden. Bei solchen Übersetzungen gebe es auch immer wieder Interpretationsmöglichkeiten, erklärte die Oberstaatsanwältin.
Am Ende hätte den Angeklagten nicht alles, was ihnen ursprünglich vorgeworfen worden war, auch nachgewiesen werden können. So entfiel beispielsweise auch der Vorwurf des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Die Verteidiger halten ihre Plädoyers am kommenden Freitag. Am gleichen Tag soll auch das Urteil folgen. (GEA)