REUTLINGEN. Der pensionierte Hochschul-Professor Jürgen Schwager benannte drei auf die umstrittene NO 2
Das Ministerium weist dies in seiner Stellungnahme zurück: »Diese Aussage ist unzutreffend.« Der TÜV habe zwar in den mehr als 10 Jahre alten Stickstoffdioxid-Messungen einen Anhaltspunkt gesehen, dass die Probenahmestelle nicht repräsentativ sein könnte, gleichzeitig aber aus, »dass abgesehen von der (dortigen) Ampelanlage keine Anhaltspunkte vorliegen, die gegen die Repräsentativität sprechen«.
Aktuelle Messungen der LUBW, die zwischen Januar und April 2019 gemacht worden seien, hätten laut TÜV-Gutachten Hinweise gegeben, dass die Repräsentativität erfüllt sei. »Allerdings wurde der Messzeitraum vom TÜV als zu kurz angesehen, um eine abschließende Aussage zur Repräsentativität zu treffen. Daher empfahl der TÜV, die Messungen fortzuführen«.
Bei der ebenfalls geäußerten Kritik an falschen Abständen zu benachbarten Gebäuden, mit denen im TÜV-Gutachten operiert wird, verweist das Ministerium darauf, dass »nach Aktenlage« geprüft worden sei und sich der TÜV Rheinland auf Messungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUWB) verlassen habe. Es bestehe daher kein Anlass, »an der Richtigkeit und Objektivität der Dokumentation zu zweifeln«. (GEA)