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Aktuell Gericht

Mann in Reutlingen wegen zahlreicher Delikte vor Gericht: Ist er schizophren?

Schon öfter stand der 28-Jährige aus einer Kreisgemeinde vor Gericht. Momentan sitzt er sogar in Haft. Im aktuellen Verfahren wegen Exhibitionismus, Beleidigung und anderem, ordnete Amtsrichter Eberhard Hausch zunächst ein ärztliches Gutachten an, bevor in drei Wochen weiterverhandelt wird.

Im Amtsgericht wurde gegen einen 28-Jährigen wegen Exhibitionismus und anderen Straftaten verhandelt. Der Angeklagte wird nun zu
Im Amtsgericht wurde gegen einen 28-Jährigen wegen Exhibitionismus und anderen Straftaten verhandelt. Der Angeklagte wird nun zunächst von einem Gutachter untersucht, bevor es vor Gericht weitergeht. Foto: Archiv/Schitz
Im Amtsgericht wurde gegen einen 28-Jährigen wegen Exhibitionismus und anderen Straftaten verhandelt. Der Angeklagte wird nun zunächst von einem Gutachter untersucht, bevor es vor Gericht weitergeht.
Foto: Archiv/Schitz

REUTLINGEN. Die Liste der begangenen Vergehen des 28-Jährigen sind lang. Meist handelt es sich um Kleindelikte, oft war Alkohol mit im Spiel. Beleidigung, Hausfriedensbruch oder Diebstahl sind dabei. Im März dieses Jahres musste an drei Tagen hintereinander die Polizei ausrücken, um den Mann zur Räson zu bringen. Wegen zwei Vorkommnissen stand er nun vor dem Reutlinger Amtsgericht. Gebracht wurde er direkt aus der Justizvollzugsanstalt, wo er derzeit wegen anderer Vergehen in Haft ist.

Gleich morgens am 4. März steht der Mann vor der Tür, erinnert sich die Zeugin, eine Rathaus-Mitarbeiterin aus einer Kreisgemeinde. Er ist aufgebracht, hämmert gegen die verschlossene Pforte. Es geht um eine Waschmaschine, die der Flüchtling aus Somalia haben möchte, die ihm das Amt aber nicht geben kann. Zwei Mitarbeiterinnen gehen mit ihm auf den Rathausvorplatz, versuchen, ihn zu beruhigen - ohne Erfolg. Er geifert, wütet und beschimpft die Frauen mit sexistischen Ausdrücken. Irgendwann spuckt er sogar. Die eine der beiden geht zurück ins Rathaus, woraufhin der Mann seine Hose nach unten zieht und der noch anwesenden Verwaltungsangestellten sein Geschlechtsteil zeigt. Die Raserei hat erst ein Ende, als die Polizei eintrifft und ihn mitnimmt.

Der ganze Ort ist in Aufruhr

Doch bereits am nächsten Tag fällt er wieder auf: An einer Bushaltestelle nähert er sich zwei Grundschülern, spricht sie an, streichelt einem von ihnen über Wange und Arm, versucht, ihn auf den Kopf und ins Gesicht zu küssen. Eine Frau, die mit ihrem Hund Gassi geht, schreitet ein. Die Jungs gehen in die Schule, berichten ihrer Lehrerin von dem Vorfall, die die Eltern und Polizei informiert. Der Mann taucht später sogar an der Schule auf, »das hat für Aufruhr im ganzen Ort gesorgt«, sagt eine Polizistin im Zeugenstand aus. Zeitweise hatte die Polizei Angst, dass es zu Selbstjustiz kommen könnte.

Ihr erschien der Mann so, als wäre er alkoholisiert oder stünde unter Drogen. Einen Test habe er an diesem Tag jedoch verweigert, sagte einer ihrer Kollegen aus. Die Dame mit dem Hund berichtet, dass er sie getreten und bespuckt habe, nachdem die Kinder weg waren. Auch ihren Hund habe er versucht zu treten. Viel sagt der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen, er verweist jedoch darauf, dass er psychisch krank sei und damals keine Medikamente genommen habe. Mehrmals sei er auch schon in der Psychiatrie im PP.rt behandelt worden, was Unterlagen bestätigen, die dem Gericht vorliegen.

Im Gerichtssaal

Richter: Eberhard Hausch, Staatsanwalt: David Lauxmann, Rechtsanwalt: Achim Unden

Dank der ausführlichen Beweisaufnahme bleibt den beiden Kindern die Aussage vor Gericht erspart. Zu einem Urteil kommt es an diesem Tag jedoch nicht. Richter Eberhard Hausch will den Angeklagten erst erneut von einem Gerichtsgutachter untersuchen lassen. Wenn es gelinge, an dem Grundproblem des Angeklagten zu arbeiten, werden eventuell weitere Straftaten vermieden, so Hausch. Zudem könne man einen Kranken vor Gericht nicht gleich behandeln wie einen Gesunden, erläutert der Richter, hinzukomme, dass er durch seine Erkrankung unter Umständen gefährlich werden kann.

Ein Vorgehen, das nicht nur der Verteidiger Achim Unden als die richtige Entscheidung lobt, sondern das auch Staatsanwalt David Lauxmann gutheißt. Damit geht die Verhandlung voraussichtlich am 15. November weiter, wenn das Gutachten eines Psychiaters vorliegt, ob der Angeklagte unter paranoider Schizophrenie leidet. (GEA)