Logo
Aktuell Bürgeramt

Landesfamilienpass: Gutscheinkarten 2019 abholbereit

Inhaber des Landesfamilienpasses können die Gutscheinkarten 2019 ab sofort beim Bürgeramt Reutlingen, Bürgeramt Außenstelle Orschel-Hagen oder bei den Bezirksämtern in den Stadtteilen abholen.

Mutter mit Kind
Mutter mit Kind Foto: dpa
Mutter mit Kind
Foto: dpa
REUTLINGEN. Antragsberechtigt sind Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern oder einem schwerbehinderten kindergeldberechtigten Kind. Ebenfalls antragsberechtigt sind Alleinerziehende, die mit ihrem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Ebenso Familien, die für Hartz IV oder Kindergeldzuschlag berechtigt sind und mit einem oder zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, wie auch Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Ab 2019 können in den Pass neben der »Berechtigten Person« vier weitere erwachsene Begleitpersonen eingetragen werden. Das können neben Ehepartner, Lebensgefährten, getrennt lebender Elternteil auch Oma und Opa oder eine andere Betreuungsperson sein. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.

Diese Personenkreise können mit der Gutscheinkarte 2019 unter Vorlage des Landesfamilienpasses in diesem Jahr die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenlos oder zum ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem dieser Besuche kann der entsprechende Gutschein eingelöst werden. Die speziell bezeichneten Gutscheine berechtigen zum einmaligen kostenlosen Eintritt. Die anderen Schlösser, Gärten und Museen können mit den sechs Gutscheinen »Sonstiges Objekt« auch mehrfach im Jahr kostenlos besucht werden. Faltblätter der Staatlichen Schlösser und Gärten (SSG) stehen auf der Internetseite unter www.schloesser-und-gaerten.de als pdf-Dokumente zum Download bereit.

Neu im Angebot in diesem Jahr sind das Dornier-Museum in Friedrichshafen, der Schwaben Park bei Kaisersbach im Welzheimer Wald, das Brezelmuseum in Erdmannhausen bei Marbach a. N. sowie die Sinn-Welt im Jordanbad in Biberach. Viele weitere Einrichtungen, die im Faltblatt »Informationen zum Landesfamilienpass« aufgeführt sind, können ohne besonderen Gutschein, also nur gegen Vorlage des Landesfamilienpasses, besucht werden.

Die Listen aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie aller nicht staatlichen Einrichtungen, die den Inhabern des Landesfamilienpasses kostenlosen oder ermäßigten Eintritt gewähren, sind auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren ( www.sozialministerium-bw.de) unter der Rubrik »Familien mit Kindern, Leistungen für Familien, Landesfamilienpass« zu finden. Weitere Informationen gibt es beim Bürgeramt der Stadtverwaltung, beim Bürgeramt Außenstelle Orschel-Hagen sowie bei den Bezirksämtern. (pr)