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Keck-Plakate »Verstoß gegen Neutralitätspflicht«

Nach kommunalaufsichtsrechtlicher Prüfung verlangt Tübinger Regierungspräsidium Abhängen der SPD-Wahlplakate.

Der Stein des Anstoßes: Die Wahlwerbung der Genossen für die Gemeinderatswahl. Wenn alle Plakate abgehängt sind, will das das Re
Der Stein des Anstoßes: Die Wahlwerbung der Genossen für die Gemeinderatswahl. Wenn alle Plakate abgehängt sind, will das das Regierungspräsidium auf weitere Schritte verzichten. FOTO: GEA
Der Stein des Anstoßes: Die Wahlwerbung der Genossen für die Gemeinderatswahl. Wenn alle Plakate abgehängt sind, will das das Regierungspräsidium auf weitere Schritte verzichten. FOTO: GEA

REUTLINGEN. Aufgrund von Eingaben aus der Bevölkerung hat das Regierungspräsidium Tübingen (RP) die Plakataktion der Reutlinger SPD mit dem Bild des neuen Reutlinger Oberbürgermeisters Thomas Keck einer kommunalaufsichtsrechtlichen Prüfung unterzogen. Das Ergebnis: Man sehe die Plakataktion »sehr kritisch, insbesondere wegen des Verstoßes gegen die Neutralitätspflicht des Oberbürgermeisters«. Basis der Bewertung ist das Beamtenstatusgesetz (Paragraf 33): Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei, heißt es da unter anderem. Man habe der Reutlinger Stadtverwaltung deshalb mitgeteilt, dass die Plakate mit dem Bild des Oberbürgermeisters abzuhängen seien. Wenn dies unverzüglich geschehe, habe sich die Problematik für die Kommunalaufsicht erledigt, heißt es weiter. Hat Keck mit Konsequenzen zu rechnen? Beim RP hält man sich zurück. Wenn sie unverzüglich abgehängt würden, werde man nicht tiefer in Ermittlungen einsteigen, etwa in die Frage, inwieweit der OB über die Aktion informiert gewesen sei. (GEA)