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Keck-Plakate der SPD: »Verstoß gegen Neutralitätspflicht«?

Nach kommunalaufsichtsrechtlicher Prüfung sollen Plakate der SPD abgehängt werden

Der Stein des Anstoßes: Die Wahlwerbung der Genossen für die Gemeinderatswahl. Wenn alle Plakate abgehängt sind, will das das Re
Der Stein des Anstoßes: Die Wahlwerbung der Genossen für die Gemeinderatswahl. Wenn alle Plakate abgehängt sind, will das das Regierungspräsidium auf weitere Schritte verzichten. FOTO: GEA
Der Stein des Anstoßes: Die Wahlwerbung der Genossen für die Gemeinderatswahl. Wenn alle Plakate abgehängt sind, will das das Regierungspräsidium auf weitere Schritte verzichten. FOTO: GEA

REUTLINGEN. Aufgrund von Eingaben aus der Bevölkerung hat das Regierungspräsidium Tübingen (RP) die Plakataktion der Reutlinger SPD mit dem Bild des neuen Reutlinger Oberbürgermeisters Thomas Keck (der GEA berichtete) einer kommunalaufsichtsrechtlichen Prüfung unterzogen. Das Ergebnis teilte das RP gestern per Pressemitteilung mit: Man sehe die Plakataktion »sehr kritisch, insbesondere wegen des Verstoßes gegen die Neutralitätspflicht des Oberbürgermeisters«. Man habe der Reutlinger Stadtverwaltung deshalb mitgeteilt, dass die Plakate mit dem Bild des Oberbürgermeisters, die zu einer Wahl eines »starken Teams für Keck« aufrufen, abzuhängen seien. Wenn dies unverzüglich geschehe, habe sich die Problematik für die Kommunalaufsicht erledigt, heißt es weiter.

Sebastian Weigle, SPD-Spitzenkandidat für die Gemeinderatswahl und Teil der Wahlkampfleitung, nimmt die Sache auf GEA-Nachfrage gelassen. Weigle räumt ein, dass es in analogen Fällen »keine einheitliche Linie bei den Regierungspräsidien gebe«. Gleichwohl habe man sich darauf verlassen, dass positive Einschätzungen wie etwa in Karlsruhe (2014) auch für Reutlingen gälten. Auch handle es sich »eindeutig« nicht um eine Rüge. »Das Tübinger RP sieht die Plakate kritisch. Das ist eine Wertung, jedoch offensichtlich keine rechtliche«, vermutet der SPD-Gemeinderat.

Das sieht man beim Regierungspräsidium auf Nachfrage anders. Es gehe nicht um eine moralische, sondern um eine rechtliche Bewertung. Grundlage sei das Beamtenstatusgesetz, konkret der Paragraf 33: Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei, heißt es da. Was mit den Plakaten nach Tübinger Auffassung nicht vereinbar sei. Hat Keck mit Konsequenzen zu rechnen? Beim RP hält man sich zurück. Wenn sie unverzüglich abgehängt würden, werde man nicht tiefer in Ermittlungen einsteigen, etwa in die Frage, inwieweit der OB über die Aktion informiert gewesen sei.

Über »Details« nicht informiert?

Thomas Keck selbst äußerte sich gestern schriftlich: »Ich bedaure sehr, dass die mit meiner Person verbundene Plakataktion der Reutlinger SPD, über deren Details ich nicht vorab informiert war, diese Kritik hervorgerufen hat.«

Keck betont einmal mehr, dass er die Kritik nachvollziehen kann und er umgehend reagiert habe, als die ersten Plakate hingen. Er habe die Reutlinger SPD dringend gebeten, sie abzuhängen, um jedem Vorwurf zu entgehen.

Dies sei unterdessen fast überall geschehen. »Ich erwarte nun, dass auch die restlichen Plakate schnell entfernt werden.« Keck bekräftigt einmal mehr, dass er Oberbürgermeister aller Reutlinger sei. »Ich werde mein Amt gewissenhaft und unparteiisch ausführen.«