KREIS REUTLINGEN. Der Rechtsanspruch auf Förderung für Kinder unter drei Jahren ist vor zehn Jahren in Kraft getreten. Seit dem 1. August 2013 haben Kinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflegestelle. Dabei war die Gleichwertigkeit von Kita und Kindertagespflege ein Meilenstein für die Anerkennung der Kindertagespflege.
Seither hat sich viel getan in der Kinderbetreuungslandschaft im Landkreis. In vielen Städten und Gemeinden wurden die unterschiedlichen Formen der Kinderbetreuung für unter Dreijährige ausgebaut. So hat auch der Tagesmütter-Verein gemeinsam mit dem Kreisjugendamt die Kindertagespflege weiterentwickelt, viele neue Angebote und Ideen konnten ermöglicht und umgesetzt werden. Die Idee des »TigeR« als neue Form der Kindertagespflege wurde geboren.Heute gibt es im Landkreis Reutlingen nahezu 40 TigeR-Gruppen, Inhaber der eingetragenen Marke »TigeR« ist der Tagesmütter-Verein. Seit 2021 besteht die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson aus 300 Unterrichtseinheiten.
Zum 1. März 2023 wurden 1.226 Kinder von 294 Kindertagespflegepersonen betreut. 66 Prozent dieser Kinder sind im U3-Bereich, 16 Prozent im Ü3-Bereich und 18 Prozent sind zwischen sechs und 14 Jahren alt. In 2022 wurden circa 28 Prozent aller Betreuten unter drei Jahren im Landkreis von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut. Dennoch hat der Zuwachs mit dem Bedarf nicht schrittgehalten. Es fehlen in vielen Städten und Gemeinden weitere Betreuungsplätze. (eg)
(GEA)