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Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Das sollte man im Kreis Reutlingen wissen

Corona-Impfung
Ab Mittwoch gilt eine Impfpflicht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Foto: Robert Michael
Ab Mittwoch gilt eine Impfpflicht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen.
Foto: Robert Michael

KREIS REUTLINGEN. Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen hatten bis heute Zeit, ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über den Immunisierungsstatus vorzulegen. Ist dies nicht erfolgt, sind die Einrichtungen verpflichtet, dies dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. In Baden-Württemberg können die Meldungen über ein eigens hierfür durch die Landesregierung eingerichtetes Portal erfolgen. Die Einrichtungen im Landkreis Reutlingen werden zudem vom Gesundheitsamt angeschrieben und unter anderem auch darüber informiert, an wen Sie sich bei Rückfragen wenden können.

Die Meldungen aus den Einrichtungen werden laut Landratsamt unverzüglich nach folgender Priorisierung bearbeitet: Altenhilfe, Eingliederungshilfe, Kliniken vor den anderen betroffenen Einrichtungen, große vor kleinen, stationäre vor ambulanten Einrichtungen. Das Gesundheitsamt entscheidet nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalles und unter Abwägung der verschiedenen Interessen, ob gegen Arbeitnehmer, die weder einen Immunitätsnachweis gegen Covid-19 noch ein ärztliches Attest über eine bestehende medizinische Kontraindikation gegen eine Impfung vorlegen, ein Bußgeldverfahren eingeleitet oder als »ultima ratio« ein Betretungs- beziehungsweise Tätigkeitsverboten ausgesprochen wird.

Entscheidungskriterien sind laut Pressemitteilung unter anderem das gesetzgeberische Ziel des Infektionsschutzes und der größtmögliche Schutz vulnerabler Personengruppen aber auch die Funktionsfähigkeit von Einrichtungen und die Aufrechterhaltung der Versorgung.

»Klar ist, dass die Versorgung alter, behinderter und anderweitig eingeschränkter Menschen weiterhin gewährleistet sein muss. Das Gesundheitsamt wird seine Handlungsspielräume nutzen und im Einzelfall das vorgesehene Ermessen pflichtgemäß und verantwortungsvoll ausüben«, teilt das Landratsamt mit. Die Dauer der einzelnen Verfahren sei schwierig zu prognostizieren und hänge von den konkreten Einzelfällen ab. (a)