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Dieselfahrverbote in Reutlingen: Land geht in Revision

Dieselfahrverbote in Reutlingen werden künftig weiter ein Thema vor Gericht sein. Das Land will gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Revison einlegen.

In der Lederstraße direkt vor der umstrittenen Messstation demonstrierten am Montag Fahrverbotsgegner.  FOTOS: CONZELMANN
In der Lederstraße direkt vor der umstrittenen Messstation demonstrierten am Montag Fahrverbotsgegner. Foto: Hans Jörg Conzelmann
In der Lederstraße direkt vor der umstrittenen Messstation demonstrierten am Montag Fahrverbotsgegner.
Foto: Hans Jörg Conzelmann

REUTLINGEN. Das Land wird Revision gegen das Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zum Luftreinhalteplan für die Stadt Reutlingen beantragen. Der VGH hatte in seiner Urteilsbegründung mittgeteilt, das Fahrverbote in Reutlingen zwingend notwendig seien, um den Stickstoffdioxid-Grenzwert schnellstmöglich zu erreichen.

Der von der EU festgelegte Grenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft dürfe nicht durch die gesetzliche Neuregelung im Bundes-Immissionsschutzgesetz relativiert werden, argumentierten die Richter. Sie hatten die vom Bund beschlossene Regelung, »dass bereits bei Erreichung von Jahresmittelgrenzwerten bis einschließlich 50 Mikrogramm pro Kubikmeter regelmäßig Fahrverbote aus dem Spektrum möglicher Maßnahmen ausgeblendet werden …« als »klaren Verstoß gegen den Vorrang des Unionsrechts« bewertet.

Der Amtschef des Verkehrsministeriums, Prof. Uwe Lahl, sagte am Mittwoch in Stuttgart: »Wir wollen rechtliche Klarheit. Das neue Immissionsschutzrecht des Bundes muss aus unserer Sicht höchstrichterlich geprüft werden.« (pm)