REUTLINGEN. Alle reden von horrenden Energiepreissteigerungen: Der GEA hat nachgefragt, was Strom- und Gaskunden der Reutlinger Fair-Energie vonseiten des städtischen Versorgers erwartet. Was davon letztlich unterm Strich am Bürger an Mehrkosten hängen bleibt, ist ebenfalls noch schwer abzusehen: Die Bundesregierung will die Haushalte mit ihrer Gas- und Strompreisbremse entlasten. Auch die ist noch mit Fragezeichen – etwa in Sachen Starttermin – behaftet.
- Mit welchen Gaskosten muss der Fair-Energie-Kunde ab Januar rechnen und was hat er im Vergleich dazu für 2022 zu zahlen?
Die ab Januar 2023 gültigen Preise in der Grundversorgung (Fair Gas Basis) stehen noch nicht abschließend fest. Das Unternehmen kann jedoch eine Spanne angeben, die Vergleiche erlaubt: Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh (durchschnittlicher Jahresverbrauch eines Einfamilienhauses) werden sich die Kosten ab Januar zwischen 2.400 und 2.750 Euro brutto pro Jahr bewegen. Zum Vergleich: Für 2022 zahlt der Kunde in dieser Musterrechnung mit zwei Preisanpassungen, die bereits im Laufe des Jahres vollzogen wurden, etwa 2.266 Euro.
- Wie sehen die Vergleichszahlen beim Strom aus?
Für einen Stromverbrauch von 3.600 kWh pro Jahr (Drei- bis Vierpersonenhaushalt) zahlte die Musterfamilie (Grundversorgung mit Fair Strom Basis) ab Januar 2023 voraussichtlich zwischen 1.400 und 1.600 Euro brutto pro Jahr.
Fürs Jahr 2022 wird der Musterkunde für den gleichen Stromverbrauch in diesem Tarif rund 1.300 Euro zahlen müssen (Durchschnittswert aufgrund von Preisanpassungen in 2022). Beim Blick in die Zukunft ist zu berücksichtigen, dass im Laufe des kommenden Jahres weitere Preisanpassungen (nach oben oder unten) erfolgen können.
- Die Abschlagszahlungen hat die Fair-Energie bereits erhöht. Wann bekommt der Kunde erstmals die bittere Rechnung präsentiert?
Ein Großteil der Kunden erhält die Rechnung im Rahmen der Turnusabrechnung 2022 im Zeitraum von Mitte Januar bis Ende Februar 2023. Abschläge wurden von der Fair-Energie bislang nur bei der Grundversorgung Gas angepasst (zum 1. Juni dieses Jahres). Freiwillige Erhöhungen können auch beim Strom individuell angepasst werden. Aktuell gehen wir nicht davon aus, dass es zu größeren Nachzahlungen kommen wird. Zum einen wegen des bislang mild verlaufenen Herbstes und zum anderen aufgrund der beschlossenen Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung, wie etwa die Senkung der Umsatzsteuer auf Gas und die Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden im Dezember 2022.
- Was für Rückmeldungen bekommen Sie von Ihren Kunden?
Bisherige Fragen bezogen sich überwiegend auf die neuen Beschlüsse der Bundesregierung, Soforthilfen, et cetera. Außerdem wurde häufig gefragt, ob Abschläge angepasst werden sollen.
- Mussten Sie schon Kunden von Drittanbietern den Strom abstellen?
Eine Sperrung wird von der Fair-Netz im Auftrag des jeweiligen Versorgers durchgeführt. Details hierzu sind der Fair-Energie nicht bekannt.
- Wie schnell stellt die Fair-Energie eigenen Kunden den Strom ab, wenn sie ihre Rechnung nicht bezahlen?
Wenn ein Kunde mit der Begleichung der Rechnung im Rückstand ist, ist der Versorger per Gesetz berechtigt, die Belieferung mit elektrischer Energie einzustellen. Allerdings sind die Hürden hierfür relativ hoch. So muss die Stromsperre vier Wochen vorher angekündigt werden, acht Werktage vor Vollzug dann erneut. Auch muss der Versorger dem Kunden das Angebot einer zinsfreien Ratenzahlungsvereinbarung zur Tilgung der Forderung machen, um die angekündigte Liefersperre abzuwenden. Und: Es muss ein Zahlungsverzug von zwei Monatsabschlägen und mindestens 100 Euro vorliegen.
Eine Versorgungsunterbrechung ist bei einer Gefahr für Leib und Leben unverhältnismäßig und unzulässig. Der Strom wird nur abgestellt, wenn der Kunde seinem Energieversorger nicht in Aussicht stellen kann, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Generell gilt bei der Fair-Energie, dass eine Stromsperrung immer nur die allerletzte Option sein darf. (GEA)