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Aktuell GEA-TELEFONAKTION

Corona-Impfung: Experten beantworten Fragen von GEA-Lesern

Bei der jüngsten Telefonaktion des Reutlinger General-Anzeigers konnten Leser Experten Fragen rund um das Thema Corona-Impfung stellen. Die Aktion war eine Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und wurde rege genutzt.

Die Corona-Impfung wird im Impfpass dokumentiert – einschließlich des verwendeten Impfstoffs. FOTO: PUCHNER/DPA
Die Corona-Impfung wird im Impfpass dokumentiert – einschließlich des verwendeten Impfstoffs. FOTO: PUCHNER/DPA
Die Corona-Impfung wird im Impfpass dokumentiert – einschließlich des verwendeten Impfstoffs. FOTO: PUCHNER/DPA

REUTLINGEN. Das Interesse an wissenschaftlich geprüften Fakten und an einer persönlichen Beratung zur Corona-Schutzimpfung war groß: GEA-Leser haben die Telefonaktion in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Corona-Impfung vom Dienstagnachmittag rege genutzt. »Die Telefone klingelten pausenlos«, berichtet Birgit Malchow vom Berliner Pressebüro, auf deren Vermittlung hin die Kooperation zustande kam.

Weil es beim Impfthema nicht um regionale Aspekte wie die Terminvergabe ging, sondern um Fragen zu den Impfstoffen oder möglichen Reaktionen darauf, lief die Aktion nicht wie sonst vor Ort mir regionalen Experten, sondern per kostenfreier Hotline über die BZgA in Köln. Birgit Malchow hat für den GEA die wichtigsten Fragen und Antworten zum Nachlesen zusammengetragen.

Wie wird die Sicherheit der Corona-Impfstoffe weiter überwacht?

In Deutschland überwacht das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Sicherheit der Impfstoffe kontinuierlich und veröffentlicht regelmäßig einen Bericht über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen. Die Meldungen dazu kommen von unterschiedlichsten Stellen, den pharmazeutischen Unternehmern, Ärzten, Apothekern. Auch die Bürger können selbst Verdachtsfälle bequem unter nebenwirkungen.bund.de online melden.

Wie lange hält der Corona-Impfschutz an? Sind alle Geimpften geschützt?

Wie lange der Impfschutz anhält, ist derzeit noch nicht bekannt. Der Schutz setzt auch nicht sofort nach der Impfung ein, und einige geimpfte Personen bleiben ungeschützt. Zwar wird davon ausgegangen, dass das Risiko einer Virusübertragung stark vermindert wird, aber dennoch bleibt es auch nach der Impfung notwendig, sich und seine Umgebung zu schützen, indem die bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen wie im Alltag Masken tragen, Hygieneregeln, Abstand und Lüften eingehalten werden.

Wer haftet bei Impfschäden?

Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält eine Versorgung vom Land. Auch eine Haftung, etwa des pharmazeutischen Unternehmens, kommt in bestimmten Fällen in Betracht. Weitere Haftungsregelungen können sich ergeben aus dem Arzneimittelrecht, dem Produkthaftungsgesetz sowie den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Wirken die Impfstoffe auch noch, wenn das Virus weiter mutiert?

Dieser Frage wird kontinuierlich nachgegangen. Nach aktuellem Stand der Wissenschaft ist davon auszugehen, dass die bisher vorherrschenden Virusvarianten keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Impfstoffe haben. Boten-RNA-Impfstoffe wie Biontech/Pfizer oder Moderna bieten insbesondere den Vorteil, dass sie schnell an Mutationen angepasst werden können.

Wie gut schützt Astrazeneca?

Der Impfstoff ist hochwirksam. Bei dem empfohlenen Impfabstand von zwölf Wochen beträgt die Wirksamkeit bis zu 80 Prozent. Er verhindert in der Mehrzahl der Fälle eine Covid-19-Erkrankung oder mildert bei Erkrankungen die Symptome. Keiner der zweimal geimpften Studienteilnehmer musste nach einer Astrazeneca-Impfung wegen einer Corona-Infektion im Krankenhaus behandelt werden.

Wenn ein Impfstoff 80 Prozent Wirksamkeit hat, bedeutet das, dass 20 Prozent der Geimpften erkranken?

Nein, es ist vielmehr so: Vergleicht man die Gruppe der Geimpften und die der Nicht-Geimpften miteinander, so ist die Wahrscheinlichkeit zu erkranken, bei den Geimpften um 80 Prozent geringer.

Sollten auch unter 60-Jährige, die mit Astrazeneca geimpft wurden, ihre Zweitimpfung mit diesem Impfstoff erhalten?

Nein, die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt Personen unter 60 anstelle der zweiten Astrazeneca-Impfung eine Dosis eines Boten-RNA-Impfstoffs zwölf Wochen nach der Erstimpfung. Das sind derzeit die Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna. War die zweite Impfung neun Wochen nach der ersten geplant, so können diese bereits vereinbarten Termine auch eingehalten werden.

Auf welche Nebenwirkungen von Astrazeneca sollte man als Geimpfter besonders achten?

Wenn es vier bis 16 Tage nach einer Impfung zu Kurzatmigkeit, Unterleibs- oder Brustschmerzen oder zu Schwellungen in Armen oder Beinen kommt. Auch bei starken oder anhaltenden Kopfschmerzen, bei punktförmigen Hautblutungen oder bei Blutergüssen über die Impfstelle hinaus sollte man sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Soll ich mit Nebenwirkungen zum Hausarzt oder mich gleich beim Paul-Ehrlich-Institut melden?

Sie können beides tun. Ihr Hausarzt bleibt für die Bewertung der Nebenwirkungen, für eine mögliche Diagnose und für Folgebehandlung Ihr Ansprechpartner, auch wenn er Sie nicht geimpft hat. Gerne können Sie Nebenwirkungen aber noch zusätzlich beim Paul-Ehrlich-Institut online über das Portal www.nebenwirkungen.bund.de oder über die App SafeVac 2.0 melden.

Wie kann ich später nachweisen, dass ich geimpft wurde?

Die Impfung wird in Ihren Impfpass eingetragen, unter anderem wird dort der Impfstoff mit Chargennummer vermerkt. Sollten Sie keinen Impfpass besitzen, erhalten Sie eine Ersatzbestätigung.

Reicht eine Impfung, wenn man schon Corona hatte, damit man künftig geschützt ist?

Es sollte eine einmalige Impfung frühestens sechs Monate nach Genesung erfolgen. Aufgrund der bestehenden Immunität nach durchgemachter Infektion kommt es durch die einmalige Impfung zu einer sehr guten Immunantwort. Für die Impfung von Genesenen können alle für die Altersgruppe empfohlenen Impfstoffe verwendet werden. (GEA)

 

 

SERVICE RUND UMS IMPFEN

Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Coronavirus und zur Corona-Schutzimpfung gibt es im Internet unter

www.infektionsschutz.de/

coronavirus

Die kostenlose Telefonberatung der Bundeszentrale hat die Rufnummer

0800 2322783

Die bundesweite Servicenummer der Kassenärztlichen Vereinigungen, unter der auch Termine für Corona-Impfungen vereinbart werden können, lautet

116 117

Empfohlen wird eine Terminvereinbarung übers Internet. Aktuell können in Baden-Württemberg generell Personen geimpft werden, die älter als 60 Jahre sind oder besonderen Risikogruppen angehören. Die vollständige Liste ist auf der Impftermin-Serviceseite einzusehen. Die Adresse lautet

www.impfterminservice.de