REUTLINGEN. Durch die aktuelle Situation in der Corona-Pandemie und durch den Lockdown gibt es auch für die Teilnehmenden und deren Lehrkräfte bei der Vorbereitung des Programms für »Jugend musiziert« deutliche Einschränkungen. Weil außerdem die weitere Entwicklung nicht absehbar ist, hat sich der Landesmusikrat in Absprache mit den Regionalausschüssen dafür entschieden, das Format des Wettbewerbs anzupassen. So wird es in den Altersgruppen III bis VII keinen gesonderten Regionalwettbewerb geben. Stattdessen ist vom 17. bis 21. März ein digitaler Landeswettbewerb vorgesehen, zu dem alle angemeldeten Teilnehmenden der betreffenden Altersgruppen ihre Videos vom Wettbewerbsprogramm zur Bewertung einsenden.
Die Musikvideodateien müssen dem Landesmusikrat bis zum 5. März vorliegen. Laut Bundesbeschluss darf das Wettbewerbsprogramm satzweise aufgenommen werden. Alle weiteren Informationen erfolgen ab Februar 2021 zentral über den Landesmusikrat. Das betrifft dann auch etwaige Änderungen des Programms, die bis vier Wochen vor dem Wettbewerb gemeldet werden dürfen.
In den Altersgruppen Ia, Ib und II werden die Wertungen als Videowettbewerb in einem Regionalwettbewerb erfolgen. Für Teilnehmende der Altersgruppe II, die eine Wertung von 23 bis 25 Punkten – also eine Weiterleitung zum Landeswettbewerb – erhalten, wird eventuell ein Landeswettbewerb zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Die Videos können zwischen 30. Januar und 5. März an den Regionalwettbewerb gesendet werden. Die Jurys werden am 13. März für die Bewertung der Videos in Tübingen zusammenkommen. Die Ergebnisse sollen bis spätestens 15. März auf der Homepage des Regionalwettbewerbs veröffentlicht werden. Genauere Regelungen für Erstellung und Einsendung der Videos gibt es im Januar. (pm)