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4.500 Teilnehmer protestieren bei Corona-Demo in Reutlingen

4.500 Teilnehmer beim Protestzug am Samstag

Corona-Demo in Reutlingen im Januar 2022.
Corona-Demo in Reutlingen im Januar 2022. Foto: Andreas Dörr
Corona-Demo in Reutlingen im Januar 2022.
Foto: Andreas Dörr

REUTLINGEN. Was sich am Samstagabend bereits angedeutet hatte, wurde in der Nacht von der Polizei bestätigt: Bei der genehmigten Demonstration gegen die Pandemie-Maßnahmen waren es dieses Mal mehr Teilnehmer als bei früheren Protestzügen.

Waren es am 15. Januar 2.500 und am 22. Januar 3.800 Teilnehmer – laut Polizeiangaben 2.600 –, kamen vorgestern 4.500 zusammen, die zwischen 18 und 20 Uhr friedlich von der Eberhardstraße über den ZOB Richtung Karlstraße, in die Kaiserstraße und dann in die Schulstraße zogen, ehe es von der Charlottenstraße über Burgstraße und Burgplatz in die Wilhelmstraße und zurück zur Stadthalle ging.

Viele der Demonstrierenden hatten Plakate dabei.
Viele der Demonstrierenden hatten Plakate dabei. Foto: Andreas Dörr
Viele der Demonstrierenden hatten Plakate dabei.
Foto: Andreas Dörr

Der Protestzug war friedlich, aber lautstark. Trommeln, Trillerpfeifen und Megafone sorgten für die entsprechende Lautstärke. »Friede, Freiheit, Selbstbestimmung«, »Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns die Freiheit klaut« wurde skandiert. Auf den Plakaten stand unter anderem »Wir sind die rote Linie« und »Finger weg von unseren Kindern«. Gefordert wurden auch bessere Bedingungen für die Beschäftigten im Gesundheitswesen.

Die Maskenpflicht sei anfangs weitgehend eingehalten worden, so die Polizei. Mit zunehmender Dauer seien aber zunehmend Verstöße registriert worden. Eine Person, die sich weigerte, eine Maske aufzusetzen, habe Widerstand geleistet. Im anschließenden Gerangel wurden drei Beamte leicht verletzt. Sie konnten ihren Dienst fortsetzen.

Gegend den Verdächtigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Darüber hinaus kommen auf einige Teilnehmer Bußgeldverfahren zu, unter anderem wegen Verstößen gegen die Maskentragepflicht und wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, nachdem Böller gezündet worden waren. (GEA)