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Aktuell Stellenabbau

IG Metall: Betriebsrat hätte Alternativen bei Marc Cain durchsetzen können

Logistikzentrum des Modeunternehmens Marc Cain in Bodelshausen. Foto: Marc Cain
Logistikzentrum des Modeunternehmens Marc Cain in Bodelshausen.
Foto: Marc Cain

REUTLINGEN/BODELSHAUSEN. Das Modeunternehmen Marc Cain GmbH hatte vor einer Woche im Gespräch mit dem GEA bestätigt, sich von 90 der 800 Beschäftigten am Stammsitz Bodelshausen zu trennen. Die IG Metall Reutlingen-Tübingen ist überzeugt, »dass ein rechtzeitig gewählter Betriebsrat bei Marc Cain im Rahmen seiner Rechte Alternativen hätte durchsetzen können, um die Kündigungen zu verhindern. Er hätte mit dem Arbeitgeber strategische Zukunftsperspektiven zum Wohle von Marc Cain und aller Beschäftigten erarbeiten können«, wird Tanja Silvana Grzesch, Erste Bevollmächtigte der örtlichen IG Metall in einer Pressemeldung zitiert.

Die letzten Jahre seien gute Jahre für das Unternehmen gewesen. Sowohl wirtschaftlich als auch personell ist das Unternehmen seit Jahren auf Wachstumskurs. Laut Inhaber Helmut Schlotterer lag der Gewinn laut IG Metall in den letzten Jahren immer im zweistelligen Prozentbereich. »Dieser Erfolg wurde mit den Beschäftigten erreicht. Wer gemeinsam erfolgreich ist, sollte auch gemeinsam durch die Krise gehen« Grzesch.

 

Aktuell stelle man vermehrt fest, dass vor allem Beschäftigte aus Betrieben ohne Betriebsrat große Sorgen umtreiben, weil sie keine legitime Interessenvertretung hätten. »Bei Kurzarbeit gelten zwar die gesetzlichen Regelungen, spätestens aber dann, wenn Personalabbau ins Spiel kommt, ist es zweifellos von großem Vorteil einen Betriebsrat zu haben«, so Grzesch.

Sobald ein Betriebsrat gewählt sei, könne der Arbeitgeber nicht einfach per Nasenfaktor kündigen. Das Betriebsverfassungsgesetz eröffnet dem Betriebsrat Mitbestimmungs- und Beratungsrechte, um seinen Einfluss auf die Unternehmenspläne in diesem Fall auszuüben. Das sei allerdings nicht nur in der jetzigen Zeit wichtig, da es grundsätzlich darum gehe, dass Beschäftigte ihre gesetzlich gesicherten Rechte wahrnehmen könnten, um das Ziel »Beschäftigungssicherung vor Entlassungen« verfolgen zu können. Ein mögliches Instrument hierzu könne auch die Durchführung von Kurzarbeit sein, welche auch auf Initiative des Betriebsrats durchsetzbar sei. 

Ein Betriebsrat könne über die Nutzung seiner Rechte beispielsweise Zukunftskonzepte unter der Beteiligung der Beschäftigten erarbeiten. Der Arbeitgeber habe dann die Verpflichtung mit dem Betriebsrat zu verhandeln, um Kündigungen zu verhindern und die Zukunft des Unternehmens und der Beschäftigung zu sichern. Grzesch ermutigt Beschäftigte von Betriebsratslosen Betrieben zur Wahl: "Es gibt genügend Beispiele auch aus unserer Region, in welchen Betriebsräte die Treiber von innovativen Zukunftskonzepten gewesen sind und so aktiv und maßgeblich zur Absicherung von Betriebsstandorten und Beschäftigung beigetragen haben. (pm)