PFRONSTETTEN. Niels Drobny von der Unteren Forstbehörde beim Landratsamt Reutlingen erläuterte dem Gemeinderat Pfronstetten die nicht einfache Materie: Eingriffe in den Naturhaushalt im Rahmen von Baumaßnahmen oder Erschließungen müssen ausgeglichen werden.
Werden Waldflächen in Anspruch genommen, muss auch die Ausgleichsfläche dem Wald etwas bringen. In der Regel bedeutet das, dass, wenn abgeholzt wird, anderer Stelle wieder Bäume gepflanzt werden. Allerdings sind auch Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen möglich, etwa der Umbau nicht standortgerechter in klimastabile Wälder.
In Pfronstetten ist die Umwandlung labiler Fichtenbestände in stabile Laub- oder Mischwaldbestände eines der Hauptziele, erläuterte Drobny. Maßnahmen zu mehr Laubwald können deswegen auch als Ausgleichsmaßnahmen zählen. Das gilt für Vorhaben der Gemeinde, wenn zum Beispiel für die Erschließung eines Baugebiets ein Waldgrundstück gerodet wird, aber auch für private Bauherren. Die Gemeinde hat bei einer Vermarktung an einen Dritten den Vorteil, dass die Kosten voll auf diesen abgewälzt werden können, während ansonsten nur eine Landesförderung von etwa 50 Prozent möglich wäre. Der Bauherr wiederum hätte den Vorteil, dass er überhaupt ein geeignetes Grundstück für Ausgleichsmaßnahmen vorweisen könnte. Gleichzeitig werden der Landwirtschaft keine Flächen entzogen. Bürgermeister Reinhold Teufel sprach von einer klassischen Win-win-Situation.
Der Gemeinderat stimmte dieser Vorgehensweise grundsätzlich zu, vor dem Abschluss solcher Vereinbarungen soll aber in jedem Einzelfall die Zustimmung des Gremiums eingeholt werden. (eg)