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Tödlicher Unfall: Mildes Urteil gegen jungen Fahrer

Am Amtsgericht Münsingen galt es, zwischen Schuld und Leid abzuwägen

Foto: dpa
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MÜNSINGEN. »Jedem Fahranfänger passieren Fehler. Meist gehen sie glimpflich aus, manchmal auch tragisch,« sagte Rechtsanwalt Achim Ziegler im Plädoyer der Verteidigung.

Das Amtsgericht Münsingen musste heute über einen tragischen Fall entscheiden. Im November letzten Jahres kollidierte der Wagen eines 18-Jährigen auf der B 465 zwischen Münsingen und Mehrstetten mit dem eines 80-jährigen Mehrstetters. Der Unfallverursacher kam mit leichten Verletzungen davon. Der Mehrstetter wurde dagegen schwer verletzt und starb knapp drei Wochen später an einer Lungenentzündung im Krankenhaus.

Da der Fahrer voll geständig war, ging es im Prozess nur am Rande um die Aufklärung des Sachverhalts. Richter, Staatsanwalt, Verteidiger und Nebenklage näherten sich vorsichtig einer vor Gericht meist unangebrachten moralischen Einschätzung des Geschehens.

Der junge Fahrer hat sich in seinem Leben noch nichts zu schulden kommen lassen, aber der Darstellung des Leids der Opferseite wurde im Prozess viel Raum eingeräumt.

Der Richter verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen je 15 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot wegen fahrlässiger Tötung. Auf die Anwendung des Jugendstrafrechts wurde, wie bei Verkehrsdelikten üblich, verzichtet. Letztlich erging somit ein Urteil, mit dem der Angeklagte leben kann. Und hoffentlich auch die Nachkommen des Toten. Denn: »Kein Urteil kann Ihnen Ihren Vater zurückgeben«, bedauerte Verteidiger Ziegler in seinem Plädoyer. (wu)