MÜNSINGEN. Kultur, Sport und Jugendarbeit: Diese drei Schlagworte stehen über die Richtlinien zur Vereinsförderung, die die Stadt Münsingen vor zwei Jahren erlassen hat. Beantragen können Vereine, Institutionen und anerkannte Träger der außerschulischen Jugendbildung jedes Jahr sowohl eine laufende Förderung mit pauschal 500 Euro als auch individuell berechnete Investitionskostenzuschüsse, die zehn Prozent der Gesamtkosten decken. Bis zum Stichtag gingen 32 Anträge von 23 Vereinen ein, informierte Kulturamtsleiterin Anja Noppel. Von der Möglichkeit, über beide Fördervarianten Unterstützung zu beantragen, machten etliche Vereine Gebrauch.
Mit jeweils 500 Euro bedacht werden über die laufende Förderung die Musikkapellen Böttingen, Rietheim und Münsingen, das Akkordeonorchester, die Sportvereine in Apfelstetten, Auingen, Böttingen und Bremelau, die Sportfreunde Dottingen, die TSG, die DLRG, der Tennis- und der Reitverein in Münsingen, der Narrenverein »Hungerberghexen«, der Albverein Gundelfingen, die Lebenshilfe, der CVJM und der Förderverein der Schillerschule. An konkrete Investitionen gebunden sind die individuellen Förderbeiträge (jeweils in Klammern). Die Musikkapelle Böttingen schafft neue Instrumente an (316 Euro), Mähgeräte brauchen die Sportvereine Auingen (1.599) und Apfelstetten (710 Euro).
Verschiedene Sanierungsarbeiten oder Umbauten an ihren Vereinsheimen und Anlagen planen die DLRG (328), der Albverein Gundelfingen (3.800), die Sportfreunde Dottingen (263), der Sportverein Bremelau (1.737), der Tennisverein Münsingen (1.102), die Jugendclubs Auingen (666) und Buttenhausen (3.007) sowie der Schützenverein Auingen (1.901). Insgesamt schüttet die Stadt aus ihrem Zuschusstopf 8.000 Euro über die laufende Förderung und 24.431 Euro über die projektbezogene Unterstützung aus.
Auf der Liste stehen hatte Anja Noppel auch das Evangelische Jugendwerk (EJW) Bad Urach-Münsingen, das als anerkannter Träger der außerschulischen Bildung einen Zuschuss für Baukosten über 2.650 Euro bekommen sollte. Das wollte Adolf Lamparter (SPD) so nicht gelten lassen: Eine Förderung kirchlicher Einrichtungen – und als solche betrachte er das EJW– sei per Satzung klar ausgeschlossen. »Damit machen wir ein Fass auf, das wir nicht aufmachen wollten«, so Lamparter. Die Förderung für das EJW wurde ausgeklammert und soll in einem separaten Tagesordnungspunkt in einer Folgesitzung behandelt werden. (ma)