MÜNSINGEN. In Not zu geraten, auf Hilfe angewiesen zu sein, im Alter oder im Krankheitsfall, und dann von der helfenden Hand ausgenommen zu werden, das ist eine schlimme Vorstellung. Vor dem Amtsgericht Münsingen wurde nun ein Fall verhandelt, in dem ein spät eingesetzter rechtlicher Betreuer auf verdächtige Kontenbewegungen stieß: Käufe von Schmuck, Barabhebungen, hohe Beträge für den Kauf von Alltagsprodukten. Der Betreuer erhob Anzeige wegen Untreue, der Fall kam zur Verhandlung. Einfach gestaltete sich das Verfahren nicht: Das mutmaßliche Opfer, eine ältere Dame, war mittlerweile verstorben. Der Richter musste trotzdem versuchen die Frage zu klären, ob im Einverständnis Geschenke gemacht wurden oder ob die Helferin in die Kasse gegriffen hatte. (GEA)
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