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Aktuell Gericht

Nur teilweise Freispruch für Bank-Azubi

Diebstahl ist einer Bankauszubildenden nicht nachweisbar. Aber die Unterschlagung

Justitia
Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/Archiv
Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/Archiv

MÜNSINGEN. Nach drei Verhandlungstagen gegen eine wegen Diebstahl in vier Fällen und einer Unterschlagung angezeigten Bankauszubildenden erging heute das Urteil des Münsinger Amtsgerichts. Der Frau konnte zwar nicht nachgewiesen werden, dass sie im Jahr 2016 viermal 500-Euroscheine aus Tresor und Kasse von Bankfilialen entnommen haben soll, wie ihr früherer Arbeitgeber dies behauptet hat. Aber: den Vorwurf der Unterschlagung sah der Richter als erwiesen an. Dafür wurde sie zur Zahlung von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt

Richter Joachim Stahl bemängelte zum einen, dass der Revisor weder die Vorjahre, noch den Folgezeitraum nach den angezeigten Diebstählen untersucht habe. Denn auch in diesen Zeiträumen soll immer wieder Geld in den Kassen gefehlt haben. Stahl kritisierte auch, dass selbst in dem von der Bank untersuchten Jahr 2016, die Aufzeichnungen »relativ dünne« gewesen seien. Die Staatsanwaltschaft verzichtete letztlich denn auch auf die Verfolgung der Diebstähle der 500-Euro-Scheine. Sie hielt aber den Vorwurf der Unterschlagung aufrecht.

In diesem Fall brachte eine Kundin Münzgeld aus den Einnahmen einer Autowaschanlage zur Filiale, die Münzen wurden in den Zählautomaten eingegeben. Die Kundin war sich über den abgelieferten Betrag sehr sicher, die Angeklagte quittierte ihr aber einen um 100 Euro niedrigeren Betrag.

Die Angeklagte wollte der Kundin die Anzeige des Zählautomaten gezeigt haben. Das bestritt die Kundin. Richter Stahl überzeugte sich vor Ort, dass die Anzeige des Zählautomaten vom Kundenbereich aus – durch eine Glasscheibe vom Kassenbereich getrennt – nicht einsehbar war. (wu)