MÜNSINGEN. Ein 22-jähriger Eritreer ist jetzt vom Amtsgericht in Münsingen zu einer für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von sechs Monaten und zwei Wochen verurteilt hat. Der Mann, der gerne in Deutschland bei Verwandten leben, hier zur Schule gehen und eine Ausbildung beginnen möchte, war für sein weiteres Asylverfahren im Dezember auf dem Luftweg nach Italien abgeschoben worden. Dort hatte er es aber nicht einmal eine Nacht lang ausgehalten und sich zur Rückkehr in die Bundesrepublik gleich wieder in den nächsten Zug gesetzt.
»Sie wussten, dass man Sie hier nicht haben will«, betonte Richter Joachim Stahl gegenüber dem jungen Mann, der seine Zugfahrt von Mailand aus nicht hatte begleichen können und ohne gültigen Fahrschein erwischt worden ist. Außerdem hätte er nicht innerhalb von sechs Monaten ein zweites Mal in die Bundesrepublik einreisen dürfen, weil Italien sein erstes Ankunftsland in Europa war und laut Dublin-Abkommen folglich auch dort über sein Verfahren entschieden werden muss.
Inzwischen hat der junge Flüchtling in der Bundesrepublik zwar eine vorläufige Duldung, muss aber jederzeit wieder mit einer Abschiebung nach Italien rechnen. (oel)