GAMMERTINGEN. Die städtischen Grundstücke in den Gewerbegebieten in Harthausen sind alle verkauft, bebaut oder verplant. Anfragen gibt es aber weiterhin, die Verwaltung prüft daher die Möglichkeiten, westlich der Trochtelfinger Straße von Harthausen in Richtung Norden weitere Flächen als »GE Alb III« auszuweisen. Infragekommende Grundstücke hat die Stadt bereits erworben, das Regierungspräsidium Tübingen hält die Einbeziehung der Fläche östlich des landwirtschaftlichen Schuppens und nördlich der Gemeindeverbindungsstraße Harthausen-Mägerkingen grundsätzlich für machbar. Das Baugebiet wird etwa drei Hektar Fläche umfassen.
Unter Umständen hätte das Projekt scheitern können. Im angrenzenden Gewerbegebiet Alb II ist ein Pferdeausbildungs- und Handelsbetrieb angesiedelt. Wegen möglicher Geruchsemissionen war bereits 2019 ein Gutachten in Auftrag gegeben worden, im Juli lag nun das Ergebnis vor. Martin Homm vom Planungsbüro Künster konnte im Gemeinderat jetzt Entwarnung geben: Es stinkt nicht zu sehr für ein Gewerbegebiet.
Es ergeben sich Geruchswahrnehmungshäufigkeiten zwischen zwei und 19 Prozent, heißt es in der 24-seitigen »Überschlägigen Geruchsimmissionsprognose«. Erlaubt sind eigentlich nur 15 Prozent, übersetzt heißt das, an 1 314 der insgesamt 8 760 Stunden, die ein Jahr so hat, darf es nach Pferd riechen. Eigentlich sogar nur an 876 Stunden in Summe, wie Homm erläuterte, denn es reicht, wenn es je Sunde sechs Minuten – also »mindestens 10 Prozent einer Stunde« – »nach Herkunft erkennbar riecht«, in diesem Fall nach Pferd, nicht nach Diesel, Hausbrand oder Gülle.
Der Grenzwert wird nur direkt neben dem Pferdehandel überschritten und zum Glück zeigt sich der Gesetzgeber dann doch großzügig: Dort, wo nicht ständig gearbeitet wird, wie in einer Lagerhalle, dürfen es ein paar Stunden mehr sein oder der Bauherr verzichtet auf Fenster Richtung Miste.
Pferdebetrieb ins Gewerbegebiet
Bürgermeister Holger Jerg fand allerdings die lange Bearbeitungszeit ärgerlich. Bemerkenswert ist seiner Meinung nach, dass ein »Pferdeausbildungs- und Handelsbetrieb« keine Landwirtschaft ist und deswegen in ein Gewerbegebiet gehört, da aber nicht müffeln dürfe: »Das ist eher zum Weinen als zum Lachen«.
Stadtrat Jörg Scham bat das Planungsbüro zu prüfen, ob die Kurvenradien für den Lkw-Zubringer zwischen Gewerbegebiet und Ortsrand für Holztransporte groß genug und die Anschlüsse der Netze BW für die Abnahme von Strom aus Fotovoltaikanlagen ausreichend sind.
Der Bebauungsplan und die Bauvorschriften werden nach Bekanntgabe im Amtsblatt öffentlich ausgelegt, dann kann gebaut werden. (GEA)