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Gemeinde hofft auf Steuer-Rückerstattung

Weil Sonnenbühl den örtlichen Vereinen die Hallen günstig zur Verfügung stellt, musste die Gemeinde fast 660 000 Euro Umsatzsteuer nachzahlen. Jetzt macht ein neues Gerichtsurteil Hoffnung

Die Sporthalle Sonnenbühl in Genkingen. GEA-Archivfoto
Die Sporthalle Sonnenbühl in Genkingen. GEA-Archivfoto Foto: Uschi Pacher
Die Sporthalle Sonnenbühl in Genkingen. GEA-Archivfoto
Foto: Uschi Pacher

SONNENBÜHL. Letztes Jahr war die Aufregung groß, erinnert sich Sonnenbühls Kämmerer Sebastian Herrmann. Das Finanzamt Reutlingen forderte eine Umsatzsteuernachzahlung in Höhe von 558 6111 Euro und noch 98 542 Euro Verzugszinsen obendrauf, in Summe stolze 657 152 Euro, die nach Reutlingen überwiesen wurden.

Was war passiert? Die Gemeinde hatte beim Betrieb ihrer fünf Hallen – Erpftalhalle, Brühlhalle, Steinbühlhalle, Bolberghalle und Sporthalle – die Vorsteuer, die auf die Leistungen für den Betrieb aber auch bei Baumaßnahmen anfielen, in voller Höhe abgezogen. Hätte sie nicht gedurft, so das Finanzamt. Eines der Argumente der Steuerbehörde: Die Gebühren, die die örtlichen Vereine für die Nutzung der Hallen bezahlen, sei zu gering. Ein neues Gerichtsurteil macht jetzt aber Hoffnung: Aufgrund der aktuelleren Rechtsprechung habe die Gemeinde die Chancen auf eine Rückerstattung von 300 000 Euro, hörten die Gemeinderäte in ihrer Sitzung gestern Abend. (wu)