MÜNSINGEN. Flächen für Solarparks und Kriterien für Windkraft-Anlagen: Die Sitzung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Münsingen, Gomadingen und Mehrstetten stand unter dem Motto erneuerbare Energien. Auf einer fünf Hektar großen Fläche im Oberheutal zwischen der Bundesstraße 465 und Apfelstetten soll eine Freiflächen-Fotovoltaik-Anlage entstehen. Um einen Bebauungsplan aufstellen zu können und damit die Grundlagen für das Projekt zu schaffen, muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Eine landwirtschaftliche Fläche wird in eine Sonderbaufläche umgewandelt, das Verfahren läuft.
Antragsteller ist, wie Bürgermeister Mike Münzing erläuterte, der Grundstückseigentümer. Errichtet werden soll die Anlage von einem Investor, allerdings habe es inzwischen wohl einen Investorenwechsel gegeben: »Da herrschte zwischendurch relative Funkstille«, gab Stadtbaumeister Alfred Schnürch einen Zwischenstand zum Verfahren, das nicht ganz neu ist. Im April 2019 hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst, nachdem die Mitglieder des Gremiums und Vertreter der Verwaltung sich bei einer Besichtigungsfahrt nicht nur über das geplante Projekt im Oberheutal, sondern auch über ein weiteres vor Ort informiert hatten.
Neue Referenzanlagen
Nur ein paar Kilometer weiter, in Bremelau beim Heuhof, soll ebenfalls ein Solarpark auf freier Fläche entstehen, der mit 14 Hektar fast drei Mal so groß ist wie die geplante Anlage im Oberheutal. Auch für dieses Projekt wird nun der Flächennutzungsplan geändert, damit auf den bisherigen landwirtschaftlichen Nutzflächen eine Freiflächen-Fotovoltaik-Anlage errichtet werden kann. Erwünscht sind solche Anlagen durchaus, erläuterte Münzing: »Wir brauchen Alternativen zur Alternative«, spielte er auf die unendliche Geschichte der Windkraft-Planung auf der Alb an. Fast sämtliche Standorte scheiterten sukzessive an verschiedensten Kriterien vom Roten Milan bis hin zum optischen Nachbarschaftskonflikt mit historischen Bauten wie Schloss Lichtenstein.
Kriterien hat die Stadt Münsingen in enger Abstimmung mit dem Regionalverband Neckar-Alb auch für die Fotovoltaikanlagen definiert. »An erster Stelle steht: keine Überforderung der Landschaft.« Demnach trüben die beiden geplanten Solarparks die Aussicht nicht. »Komplett nichts zu tun, ist falsch«, betonte Münzing und rief die Rahmenbedingungen in Erinnerung: »2022 geht das letzte Atomkraftwerk in Deutschland vom Netz, 2035 das letzte Kohlekraftwerk.« Derzeit werden hierzulande 38 Prozent des Energiebedarfs aus regenerativen Quellen gewonnen: »Da liegt noch viel vor uns.« Ein Baustein auf dem Weg sind die Solarparks, die im Schnitt Leistungen von 700 bis 1 000 Kilowatt pro Hektar bringen.
Auch wenn beim Thema Windkraft derzeit eher Flaute herrscht: Die Rahmenbedingungen müssen weiterhin aktualisiert werden. Die Verwaltungsgemeinschaft passte nun die Höhenbeschränkung für potenzielle Anlagen an. Dahinter steckt kein konkretes Vorhaben, sondern lediglich die Tatsache, dass sich seit dem 2011 gefassten Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan technisch viel getan hat: »Die Anlagen in Böttingen und Auingen, die wir damals als Referenz genommen haben, sind mit einer Nabenhöhe von 149 Metern und einem Rotordurchmesser von 126 Metern inzwischen museal und werden nicht mehr gebaut.«
Sollten auf dem Terrain der Verwaltungsgemeinschaft in näherer Zukunft je Windräder errichtet werden, dann darf ihre Nabenhöhe bis zu 165 Meter betragen, die Gesamthöhe liegt bei 250 Metern, und die Rotoren haben einen Durchmesser von bis zu 170 Metern. Die neue Referenzanlage könnte rund 16 900 Kilowattstunden Strom im Jahr liefern – 6 300 mehr als ihre Vorgängerin. (GEA)