MÜNSINGEN. Als »rechtlich kritisch« hatte Thomas Marwein, Lärmschutzbeauftragter der Landesregierung Baden-Württemberg, das Tempolimit für Motorradfahrer im Lautertal bei seinem Besuch mit Bürgergespräch bezeichnet (der GEA berichtete). Reutlingens Landrat Thomas Reumann bevorzugt die Formulierung »modellhaft«. In der Tat gibt es anderswo im Land keine vergleichbare Regelung – und dementsprechend auch keine verbindliche Rechtsgrundlage. Das Projekt sei nach wie vor in der Versuchsphase, so Reumann. Nach dem Start im vergangenen Jahr ging es in Runde zwei: Seit Mai und noch bis August stehen die Schilder wieder, die Biker am Wochenende an den Ortsausgängen auf der Strecke zwischen Buttenhausen und Indelhausen auf Tempo 50 runterbremsen.
»Wohl wissend, dass wir so etwas zum ersten Mal umsetzen«, betont Reumann, sei das Tempolimit der letzte Schritt gewesen, nachdem eine Reihe von Maßnahmen des »Gesamtpakets« Lärmschutz im Lautertal umgesetzt worden waren. Der Landrat beruft sich auf eine fundierte Datensammlung, die mithilfe eigens angeschaffter Messtechnik 2017 zusammengetragen wurde.
Die Gesetzgebung zum Thema Lärmschutz – darauf hatte auch Marwein bei seinem Besuch verwiesen – liegt nicht beim Land, sondern beim Bund. "Darf man lärmgeplagte Bürger im Stich lassen? Ich glaube: nein", begründete Reumann die Strategie des Landkreises, in Abstimmung mit den Kommunen und der Polizei einen Sonderweg einzuschlagen. "Wir halten es im Umgang mit Gesundheitsgefahren, zu denen die Lärmbelastung eindeutig gehört, für rechtlich vertretbar, nicht mit einer Lösung zu warten, bis der Gesetzgeber reagiert." Die Stoßrichtung der Zukunft müsse es sein, im Biosphärengebiet eine grundsätzliche Regelung wie etwa in den Kurgebieten umzusetzen", betont Reumann. (GEA)