MÜNSINGEN. Der Gemeinderat Münsingen hat den Bebauungsplan »Solarpark Münsingen« im Oberheutal einstimmig beschlossen. Damit sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Fotovoltaikanlage sowie der dazu erforderlichen Nebenanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie geschaffen worden. Bereits im April 2019 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss gefasst und im September 2021 über die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen entschieden. Gegenüber diesem Entwurf wurden neben redaktionellen Anpassungen im schriftlichen Teil und im Umweltbericht insbesondere noch eine planexterne Ausgleichsmaßnahme für die Feldlerche festgesetzt. (in)