MÜNSINGEN. Den Einzug in den Knast hat Joachim Stahl einer 59-Jährigen erspart. Einmal noch. Obwohl die Frau bereits einschlägig vorbestraft und ihre Bewährungszeit vom letzten, beim Amtsgericht in Münsingen ergangenen Urteil noch lange nicht vorbei ist.
Der Richter wie auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft sind auch diesmal überzeugt davon, dass sich die Frau erneut der versuchten Urkundenfälschung schuldig gemacht hat, indem sie – um sich die Kosten für die Versicherung zu sparen – die Kennzeichen ihres Fahrzeuges mit Klebeband so manipuliert hat, dass man glauben sollte, sie wären noch immer gültig. Dennoch kam sie wiederum mit einer Bewährungsstrafe davon: »Ein Gnadenurteil«, betonte ihr Richter, dem sie zunächst hatte weißmachen wollen, die Stieftochter wär’s gewesen, nachdem sie gegenüber der Polizei auch noch die sechsjährige Enkelin ins Spiel gebracht hatte.
Gnädig gestimmt war Joachim Stahl gegenüber der Frau aufgrund deren familiär verworrenen und persönlich äußerst schwierigen Situation. Und nicht etwa, weil er ihr auch nur ein einziges Wort von der Geschichte geglaubt hätte, die sie ihm diesmal wegen der gefälschten Kennzeichen aufgetischt hat. Ihre Strafe von drei Monaten wurde auf drei Jahre zur Bewährungszeit ausgesetzt. Dazu muss die Frau hundert gemeinnützige Arbeitsstunden leisten und die Gerichtskosten tragen, was ihr nicht leicht fallen dürfte angesichts ihrer finanziellen Lage. (GEA)