WALDDORFHÄSLACH. Im Jahr 2019 hatte der frühere Walddorfhäslacher Gemeinderat 17 mögliche Baugebiete beschlossen. Nun bleibt nur eines davon übrig, es soll auch wirklich umgesetzt werden. Es handelt sich dabei um das 1,82 Hektar große Gebiet Brunnfeldstraße in Häslach. Der neue Gemeinderat beschloss in seiner ersten Sitzung einstimmig, dieses Baugebiet weiter zu verfolgen und zwei andere nicht. Der Grund, warum es ausgerechnet dort weiter geht, ist ein pragmatischer: Alle elf Grundstückseigentümer hätten dort ein Interesse an einer Wohngebietsentwicklung auf ihren Flächen und ihre Mitwirkung daran angekündigt, heißt es in der Sitzungsvorlage.
Bis zum Schluss waren noch zwei weitere mögliche Baugebiete in der engeren Auswahl. Darunter waren ein 2,4 Hektar großes Areal an der Brühlstraße und das 2,8 Hektar umfassende Gebiet Ghechelbank/Seestraße. Diese schrittweise Reduzierung von 17 möglichen Baugebieten war durchaus so gewollt. Der Gemeinderat hatte sie im Dezember 2019 unter Zeitdruck beschlossen, weil der Paragraf 13b im Baugesetzbuch nur noch in dem Monat galt. Zumindest die Aufstellungsbeschlüsse mussten damals gefasst werden. Das hatte das Walddorfhäslacher Gremium geschafft.
Zunächst 30 Hektar in Auswahl
Mit diesen Beschlüssen wollte sich die Gemeinde Entwicklungsmöglichkeiten für in der Summe 30 Hektar Fläche offen halten. »Mit dem Paragrafen sollte Wohnraum geschaffen werden«, sagte Bürgermeisterin Silke Höflinger im Februar 2020 im Gemeinderat. Zu diesem Zeitpunkt dampfte das Gremium die Zahl der möglichen Baugebiete bereits auf nur noch sieben ein. Höflinger kommentierte das damals so: »Wir werden keinesfalls alle Bereiche entwickeln.«
Für Kommunen war das Bauen nach dem zeitlich befristeten Paragrafen interessant, weil sie so die Gelegenheit hatten, im beschleunigten Verfahren Wohnraum zu schaffen. Höflinger erklärte den Unterschied: »Nach Paragraf 13b muss der Artenschutz, aber nicht der Umweltschutz geprüft werden.« Das bedeutet, dass die Gemeinde keine Ausgleichsflächen für Baugebiete schaffen muss, also etwa einen Bach renaturieren. Allerdings galt die Regelung nur für Flächen von weniger als 10.000 Quadratmetern, die an Ortsteile angrenzen.
Bebauung Ghechelbank gescheitert
In der jüngsten Gemeinderatssitzung ging Bürgermeisterin Höflinger auf die nun noch verbliebenen drei möglichen Flächen für Baugebiete ein: »Viele Eigentümer des Gebiets Ghechelbank sind mit der Bebauung dort nicht einverstanden und haben angekündigt, dass sie nicht mitwirken wollen. Darum beenden wir das Gebiet.« Unter dem Strich waren mit zehn Eigentümern etwas mehr als die Hälfte an der Baulandumlegung interessiert, während neun dies nicht wollten.
Etwas eindeutiger fiel das Meinungsbild der 21 Eigentümer des Gebiets an der Brühlstraße aus. Von denen möchten 13 dort ein Wohngebiet, acht aber nicht. »Dort ist es aber nicht möglich, ein zusammenhängendes Gebiet zu entwickeln«, sagte die Bürgermeisterin. Aus der Sitzungsvorlage geht hervor, dass die Eigentümer ihre Flächen auch nicht verschieben wollten, sodass dort womöglich doch noch eine Teilfläche hätte bebaut werden könnte. Höflinger kommentierte die Ergebnisse: »Wir danken allen, die sich auf ihren Grundstücken eine Bebauung gewünscht haben. Wir akzeptieren aber auch, dass manche es nicht wollen und werden nun das eine Gebiet weiterentwickeln.«
Beschluss im Dezember
Mareike Fetzner, Projektleiterin der Kommunalentwicklungsgesellschaft der LBBW für Walddorfhäslach, erläuterte die nächsten Schritte: »Wir haben einen straffen Zeitplan. Wir wollen im Oktober die Behörden und die Träger öffentlicher Belange beteiligen, im November in der Abwägungsphase sein und im Dezember dieses Jahres den Satzungsbeschluss treffen.« Dann sollen dort Reihen- und Einfamilienhäuser entstehen. (GEA)