Logo
Aktuell Mobilität

Radweg in Bempflingen mit 200.700 Euro gefördert

Der neue Radweg ermöglicht die wichtige Verbindung zum Bahnhalt der Neckartalbahn in Bempflingen.

In dem Mobilitätskonzept wird es auch darum gehen, wie der Verkehrsraum künftig aufgeteilt wird. FOTOS: SCHMIDT/DPA, COLOURBOX
In dem Mobilitätskonzept wird es auch darum gehen, wie der Verkehrsraum künftig aufgeteilt wird. FOTOS: SCHMIDT/DPA, COLOURBOX
In dem Mobilitätskonzept wird es auch darum gehen, wie der Verkehrsraum künftig aufgeteilt wird. FOTOS: SCHMIDT/DPA, COLOURBOX

BEMPFLINGEN. Der Neubau des kreisübergreifenden Radweges zwischen Reutlingen-Mittelstadt und Bempflingen im Zuge des Ausbaus der Kreisstraße K 715/ K1238 wird mit 200.700 Euro gefördert. Der im Radverkehrskonzept des Landkreises Reutlingen mit höchster Priorität ausgewiesene Weg ermöglicht die wichtige Verbindung zum Bahnhalt der Neckartalbahn in Bempflingen. Der Landtagsabgeordnete Manuel Hailfinger (CDU) zeigt sich erfreut darüber, dass für den rund 1,1 Kilometer langen Radweg 75 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten in Höhe von 267.600 Euro von Bund und Land übernommen werden.

Hailfinger betont: »Mit dem Ausbau und der Verbesserung der Radrouten, die eine zentrale Rolle in der Mobilität der Zukunft spielen, wird einerseits die Verkehrsinfrastruktur der Kommunen verbessert und andererseits der weiter zunehmenden Bedeutung des touristischen beziehungsweise Sportradverkehrs Rechnung getragen. Noch vorhandene Lücken müssen weiter mit Priorität geschlossen werden.«

Frist endet 2023

Seit Anfang des Jahres können Kommunen über das Land Radverkehrsmaßnahmen beim neuen Bundesprogramm Stadt und Land zur Finanzierung von Radverkehrsinfrastruktur anmelden. Insgesamt hat der Bund rund 657 Millionen Euro bis 2023 zur Verfügung gestellt. Auf Baden-Württemberg entfällt ein Anteil in Höhe von rund 70 Millionen Euro. Als erstes Land bundesweit hat Baden-Württemberg das Geld bereits vollständig auf konkrete Projekte verteilt. Eine kurzfristige Finanzspritze des Bundes für das Jahr 2022 täuscht aber nicht darüber hinweg: Der Bund muss nach Auffassung des Landes das Programm nachbessern.

Die bereits im Programm aufgenommenen Kommunen haben Zeitdruck bei der Realisierung. Die Gelder müssen bis Ende 2023 verbaut sein. Zahlreiche weitere interessierte Kommunen können wegen der voll ausgeschöpften Gelder mit ihren Projekten derzeit leider nicht auf das Bundesprogramm zugreifen.

Für sie stehen die Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) zur Verfügung, in vielen Fällen beträgt sie 75 Prozent. Aber nur in der Kombination von Bundes- und Landesprogramm können die besonders hohen Förderquoten von bis zu 90 Prozent gewährt werden. (eg)