DETTINGEN. Über 200 Grundstücke sind in Dettingen erschlossen, aber unbebaut. Damit handelt es sich im Prinzip um das größte Baugebiet der Gemeinde, neue werden kaum erschlossen werden können - auch wenn dringend Wohnraum benötigt wird. Mit der neu eingeführten Grundsteuer C könnte die Gemeinde die Besitzer solcher Flächen besteuern, doch sie möchte das (noch) nicht. Sie bleibe in diesem Fall gerne in der zweiten Reihe, wie Bürgermeister Michael Hillert bei der jüngsten Gemeinderatssitzung auf Anfrage eines Bürgers meinte: »Wir müssen nicht immer unter den Ersten sein«.
Dettingen wolle die Entwicklung in den Kommunen beobachten, die sich zur Einführung der Grundsteuer C entschlossen haben. Drei sind es in Baden-Württemberg bislang, darunter Tübingen: »Wenn sich die Sache lohnt, können wir den Weg immer noch gehen, um Bauplätze bebaut zu bekommen«, erklärte Hillert. Der Verwaltungsaufwand sei sehr hoch, jedes unbebaute Grundstück müsse man bewerten, ob es überhaupt baureif sein und dann in Pläne übertragen. Eventuell investiere die Gemeinde viel Zeit und Geld und nachher bringe das Ganze nicht viel mehr außer Ärger: »Aber werden wir sowieso haben«, merkte der Rathauschef an.
Das Bundesverwaltungsgericht erklärte 2018 das bislang praktizierte Verfahren zur Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig, eine gesetzliche Neuregelung wurde geschaffen. Für die Grundsteuer B ist nun die Grundstücksgröße relevant und wird mit dem jeweiligen Bodenrichtwert multipliziert. Nicht mehr berücksichtigt ist bei diesem Modell der Wert des Gebäudes. Das heißt in der Konsequenz: Besitzer von Einfamilienhäusern mit viel Fläche werden deutlich mehr zahlen müssen. Besitzer von Reihenhäusern mit wenig Grund werden unter Umständen entlastet. Für Dettingen wurde die Grundsteuer B auf 270 Prozent festgelegt, damit liegt die Gemeinde im vom Finanzministerium ermittelten Hebesatzkorridor von 254 bis 280 Prozent. Die Gemeinde wird damit auch dem Grundsatz gerecht, wonach es durch die Grundsteuerreform nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens gegenüber dem Jahr 2024 kommt. Es wurde so kalkuliert, dass die vom Gesetzgeber geforderte Aufkommensneutralität gegeben ist. Das Grundsteueraufkommen für das Jahr 2024 beträgt bei der Grundsteuer A 10 300 Euro und bei der Grundsteuer B 1,97 Millionen Euro. Die Beträge sind eine wichtige Einnahme der Kommunen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Betriebe) wurde in diesem Sinne auf 420 Prozent festgesetzt, wobei die Wohngebäude der Betriebsinhaber, seiner Familienangehörigen und die Altenteiler künftig bei der Grundsteuer B bewertet werden.
Die Berechnung der Hebesätze habe sich laut Haas hingezogen, weil lange zu wenig Informationen von Finanzamt vorlagen. Erst spät wurden zuverlässige Zahlen geliefert, immer noch nicht liegen alle Grundsteuermessbescheide vor. Es könnten sich dadurch, wie auch durch zu erwartende Widersprüche, Verschiebungen ergeben. Haas wies darauf hin, dass ein Vergleich der Hebesätze der Gemeinden nicht mehr möglich sei aufgrund der Orientierung an den Bodenrichtwerten.
»Der ein oder andere wird sich umschauen«, ist sich Bürgermeister Hillert sicher, man erfülle jedoch lediglich die gesetzlichen Vorgaben. Die Kommunen legen nur die Hebesätze fest, unterstrich CDU-Gemeinderat Dr. Michael Allmendinger – man wolle keinen Reibach machen: »Wer sich ärgert oder protestieren möchte, soll sich direkt nach Stuttgart oder Berlin wenden, nicht ans Rathaus.« (GEA)

