METZINGEN. Ende dieses Jahres steht die Jugendgemeinderatswahl an, die Vorbereitungen laufen schon. Die Wahl des Gremiums soll online stattfinden: Das sei einfacher und nachhaltiger, hieß es. Die Jugendgemeinderäte konnten sich wegen Corona nicht persönlich treffen, um Entscheidungen zu fällen, man tauschte sich per Messenger virtuell aus.
Im Voraus wurden alle Unterlagen elektronisch verschickt. Antje Weimar, Betreuerin des Jugendgemeinderates, führte die Gruppe bei der virtuellen Sitzung durch die Inhalte. Die reine Onlinewahl wurde einstimmig befürwortet. Für jene, die kein internetfähiges Gerät oder keinen Zugang zum Internet haben, soll eine Lösung gefunden werden.
Die Ergebnisse der vergangenen Wahlen waren analysiert worden mit dem Ergebnis, dass volljährige junge Menschen weniger Interesse am Jugendgemeinderat haben. Deshalb möchte das Gremium das Wahlalter künftig von bisher 12 bis 21 Jahre auf 13 bis 18 Jahre setzen. Auch die Erfahrung, dass Mitglieder des JGR nach Schule und Ausbildung aus Metzingen weggehen oder viel weniger Zeit für die ehrenamtliche Arbeit haben, war ein Argument für diesen Vorschlag.
Ohne Gewerbliche Schule
Bei der letzten Wahl waren die Schülerinnen und Schüler der Gewerblichen Schule aufgefordert, mit zu wählen oder sich als Kandidat aufstellen zu lassen. Da es dort aber viele volljährige Schüler gibt und die Wahlbeteiligung äußerst gering war, wird die nächste JGR-Wahl ohne Beteiligung der Gewerblichen Schule stattfinden. Irina Storz, Sprecherin der Stadt, erklärt dazu, dass die Gewerbliche Schule bei der ersten Metzinger JGR-Wahl vor etwa 20 Jahren dabei war. Schon damals war die Wahlbeteiligung extrem niedrig. Vielleicht auch, weil die meisten Schüler dieser Schule nicht aus Metzingen kommen. Daraufhin nahm die Gewerbeschule viele Jahre lang nicht mehr an den JGR-Wahlen teil, ehe man den dortigen Schülern vor zwei Jahren neuerlich die Möglichkeit dazu gab. Doch wegen der wieder extrem niedrigen Wahlbeteiligung kam aus dem JGR erneut die Initiative, die Gewerbeschule aus der Wahl herauszunehmen – einvernehmlich mit der Schule. Sie darf also weder JGR-Kandidaten stellen noch dürfen die Gewerbeschüler wählen. Es gibt allerdings eine Ausnahme, wie schon während der vergangenen 20 Jahre: Gewerbeschüler, die in Metzingen wohnen, dürfen mitwählen.
Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Jugendgemeinderats wird erhöht: von den vor Jahren festgelegten 8,50 Euro auf 12,50 Euro pro Sitzung. Informationen zum JGR gibt es auf der Webseite der Stadt. Die nächste öffentliche Sitzung ist am Mittwoch, 22. Juli. (eg)