METZINGEN. Danach sollen bei allen künftigen Bauvorhaben ab zehn Wohneinheiten oder mindestens 1 100 Quadratmetern Bruttogeschossfläche, die künftig in der Kelternstadt entstehen, 25 Prozent dieser Bruttogeschossfläche als mietpreisgebundene Wohnungen erstellt werden. In diesen muss die Kaltmiete 20 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, und das für 25 Jahre. Bei schon stehenden Gebäuden wäre die Sozialquote nur über städtebauliche Verträge mit den Hauseigentümern möglich.
Noch sind die genannten Regelungen allerdings nicht beschlossen. Vielmehr hat der Rat die Stadtverwaltung erst beauftragt, sie detailliert auszuarbeiten, rechtlich überprüfen zu lassen und in einer weiteren Beschlussvorlage wieder ins Gremium zu bringen. Im zweiten Quartal 2020 sollen die Bürgervertreter laut Baubürgermeisterin Jacqueline Lohde dann über die Einführung der Sozialquote entscheiden können. (GEA)