Logo
Aktuell Kommune

Kommt ein Amazon-Verteilzentrum nach Hengen?

Im geplanten Gewerbegebiet Rübteile II will nach Recherchen des Hengener Hermann Kiefer Amazon ein Verteilzentrum bauen. Der Entscheidungsprozess findet bislang hinter verschlossenen Türen statt, das soll sich ändern: Bürger des Bad Uracher Stadtteils fordern ein Ende der Heimlichtuerei.

Mit einem Banner sollte die Diskussion angeregt werden, es wurde von Orstvorsteher Gerhard Stooß und Bürgermeister Elmar Rebmann
Mit einem Banner sollte die Diskussion angeregt werden, es wurde von Orstvorsteher Gerhard Stooß und Bürgermeister Elmar Rebmann jedoch schnell wieder abgehängt Foto: privat
Mit einem Banner sollte die Diskussion angeregt werden, es wurde von Orstvorsteher Gerhard Stooß und Bürgermeister Elmar Rebmann jedoch schnell wieder abgehängt
Foto: privat

BAD URACH-HENGEN. Fakt ist: Im Uracher Teilort Hengen wird das bestehende Gewerbegebiet in Richtung B28 erweitert, das Bebauungsplanverfahren läuft. Noch gibt es von Seiten der Stadt keine offiziellen Informationen, welche Unternehmen sich dort ansiedeln wollen. Doch bei einigen Bürgern des Bad Uracher Stadtteils kochen seit einigen Tagen die Emotionen hoch, weil der Name eines möglichen Interessenten die Runde macht: Demnach möchte Amazon ein Verteilzentrum in Hengen bauen. Den Online-Giganten ins Spiel gebracht hat Hermann Kiefer, der in den vergangenen Wochen ein Puzzleteil nach dem anderen zusammengesteckt hat und nach ausgiebiger Recherche zur Erkenntnis gekommen ist: Amazon hat Interesse, im Gewerbegebiet zu bauen. Für Hermann Kiefer ist’s vor allem aus einem Grund ein Ärgernis: Der Entscheidungsprozess habe seit zwei Jahren hinter verschlossenen Türen stattgefunden. Kiefer und weitere Mitstreiter fordern deshalb von der Stadt und dem Gemeinderat eine öffentliche Diskussion und eine Beteiligung der Bürger. 

Eine erste Aktion fand bereits am vergangenen Samstag statt, als ein landwirtschaftlicher Anhänger mit einem Banner just dort aufgestellt wurde, wo auf einer Grundfläche von 4,6 Hektar nach Kiefers Recherche das Verteilzentrum entstehen soll: »Amazon hier ???« stand darauf. Mehr nicht, wie Hermann Kiefer betont: »Wir haben damit niemanden kritisiert oder attackiert«, betont der Hengener. »Wir haben lediglich eine Frage gestellt.« Schon bei der Ankündigung der Aktion auf der Fläche, die der Stadt gehört und bislang an Landwirten aus dem Ort verpachtet war, habe Ortsvorsteher Gerhard Stooß laut Hermann Kiefer angekündigt, das Banner wieder abzuhängen. Was er vor der Eröffnung des Dorfhocks, unterstützt von Bürgermeister Elmar Rebmann, letztlich auch gemacht hatte.

Der Grund, so heißt es in einer Stellungnahme der Stadt, sei einfach: »Das Banner wurde am vergangenen Samstag auf einem städtischen Grundstück aufgehängt. Dies war weder mit der Stadtverwaltung abgesprochen, noch von dieser oder der Ortsverwaltung Hengen genehmigt. Da auf städtischem Grundstück keine politischen Plakate oder Banner egal welchen Inhaltes ohne Genehmigung, also ‚wild‘ aufgestellt werden dürfen, wurde das Banner von Ortsvorsteher Gerhard Stooß im Beisein von Bürgermeister Elmar Rebmann am Samstagnachmittag abgehängt und später den Initiatoren zurückgegeben.« Für Hermann Kiefer ein Beweis, wie viel Brisanz hinter dem Thema steckt – doch gesagt wird nach wie vor nichts zum Thema. Weder vom Bürgermeister, noch vom Ortsvorsteher und auch die Gemeinderäte äußern sich nicht – Grund sei laut Kiefer wohl eine von Amazon geforderte Verschwiegenheitsverpflichtung in seiner Information nach bereits bestehenden Vorverträgen. Er befürchtet, dass die Hengener erst informiert werden, wenn sowieso schon alles unter Dach und Fach sei: Das wolle er verhindern.

»Ich bin in vielen Bereichen ein Verfechter Ihrer Stadtpolitik«, heißt es in einem Brief, den Kiefer Ende Juli an den Bürgermeister geschickt hat und der bis jetzt unbeantwortet blieb. »In Sachen Erweiterung des Hengener Gewerbegebiets bekomme ich bei der Vorgehensweise der Stadtverwaltung allerdings einige Stirnfalten«, schreibt er weiter. Verschiedene Bemerkungen und Hinweise über die Planungen zum Gewerbegebiet von unterschiedlichsten Seiten außerhalb der offiziellen Gremien hätten ihn stutzig werden lassen, unter anderem sei immer wieder von einer »ganz großen Geschichte« gesprochen worden und man sei gespannt, wann die »Bombe platze«. Er habe mit intensiven Recherchen begonnen, sich umgehört und dadurch sei er zu dem Schluss gekommen: Amazon ist’s. Es müsse, so seine Ansicht, bereits Vertragsabsprachen geben.

Gibt es eine Verschwiegenheitsverpflichtung?

Richtig sei, so die Stadtverwaltung in einer Stellungnahme, dass ein Bebauungsplanverfahren für das Industriegebiet Rübteile II durchgeführt wird. Dazu wurde bereits 2018 die Öffentlichkeit beteiligt und öffentlich ein entsprechender Aufstellungsbeschluss gefasst, sowohl durch den Ortschafts- als auch durch den Gemeinderat. »Seit 2021 wurden und werden hierzu mit verschiedenen Interessenten Gespräche geführt, jedoch wurden noch keine notariellen Kaufverträge abgeschlossen«, heißt es weiter. Das Bebauungsplanverfahren werde weiterhin öffentlich durchgeführt: »Hingegen können und werden wir uns zu Grundstücksangelegenheiten oder eventuell laufenden Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern.«

Das jedoch fordert Hermann Kiefer ein, unterstützt wird er dabei von immer mehr Hengener Bürgern. Die befürchten, dass eine Ansiedlung von Amazon dem Gewerbe-Mix beeinflussen würde, ganz abgesehen vom erhöhten Verkehrsaufkommen durch Lastwägen und Kleintransportern. Ob durch eine Amazon-Ansiedlung Arbeitsplätze geschaffen stellt Kiefer ebenso in Frage wie hohe Einnahmen an Gewerbesteuer. Er betont, nichts gegen Bürgermeister Rebmann und Ortsvorsteher Stooß zu haben: »Aber gegen die Heimlichtuerei.« Am Donnerstag, 22. August findet um 19.30 Uhr im Gasthof Krone in Hengen eine öffentliche Diskussion statt, zu der interessierte Bürger eingeladen sind. Die Organisatoren um Hermann Kiefer hoffen auf die Teilnahme von Stadträten, zumindest aber von den Fraktionsvorsitzenden: »Ich weiß aber nicht, ob von ihnen dann mehr kommt, als nichts sagen zu dürfen.« (GEA)