WALDDORFHÄSLACH. Da sind die Emotionen im Gemeinderat und bei den Zuhörern doch kurz hochgekocht. Es ging um die Diskussion über Baugebiete im Außenbereich in Walddorfhäslach, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden müssen. Ein Teil des Gremiums wollte, dass diese Diskussion öffentlich über die Bühne gehen solle. Es müssten doch »Ross und Reiter« genannt werden, meinte beispielsweise Martin Bayer (SPD). Bürgermeisterin Silke Höflinger bestand dagegen auf Nicht-Öffentlichkeit wegen des Datenschutzes.
Der alte Paragraf 13b im Baugesetzbuch (BauGB) ermöglichte es, dass Baugebiete im Außenbereich zugelassen werden können, wenn sie an bebaute Ortsteile anschließen und ausschließlich der Wohnnutzung dienen. Die Gemeinde Walddorfhäslach wollte damals die Möglichkeit nutzen und untersuchte solche Gebiete in Ortsrandlage, die für eine Wohnbebauung in Frage kommen könnten. Anfangs ging es um weit über zehn Gebiete, am Ende blieben drei übrig.
»Heilungsparagraf« soll Rechtssicherheit bringen
Im Juli 2023 kassierte allerdings das Bundesverwaltungsgericht den Paragrafen 13b, weil er offenbar nicht mit Europarecht vereinbar ist. Der neu geschaffene Paragraf 215a sollte diesen Fehler »reparieren« und auch regeln, dass begonnene Planverfahren nach Paragraf 13b BauGB geordnet zu Ende geführt werden können. Der alte Paragraf sollte damit »geheilt« werden, weshalb man beim Paragraf 215a auch vom »Heilungsparagrafen« spricht.
In Walddorfhäslach betrifft dies die drei Gebiete an der Brühlstraße in Walddorf, der Brunnfeldstraße und der Gechelbank (Seestraße) in Häslach. Weil der Heilungsparagraf auf ein Jahr begrenzt ist, müssen, wenn die Gemeinde will, dass die Gebiete bebaut werden sollen, die Verfahren abgeschlossen und Bebauungspläne öffentlich beschlossen sein. Eile ist also geboten.
Datenschutz verhindert öffentliche Diskussion
Ob in diesen drei Gebieten aber tatsächlich eine Wohnbebauung von der Gemeinde angestrebt wird, sollte in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats diskutiert werden. Allerdings nicht öffentlich. Die Begründung: Die Kommunale Entwicklungsgesellschaft LBBW hatte im Auftrag der Gemeinde in den drei Gebieten bei den Anwohnern nachgefragt, wie sie zu dieser möglichen Entwicklung stehen. Und das Ergebnis, in dem Namen der Anwohner wie auch deren Aussagen vorkommen, sollte in einer Präsentation gezeigt werden.
Und hier greift nun der Datenschutz. »Wir können diese Diskussion deshalb gar nicht öffentlich führen«, betonte Höflinger. Doch einige Gemeinderäte waren damit gar nicht zufrieden, zumal die Präsentation mit den Namen erst kurz vor der Sitzung dem Gremium zur Verfügung gestanden hatte.
Aufgeregte Zuhörerin
Bayer plädierte für mehr Transparenz, damit die Öffentlichkeit das Pro und Contra für die Gebiete besser verstehen könne. Nicht öffentlich zu tagen, hielt er für unglücklich. Auch Dr. Heiner Geigle (FWV) war der Auffassung, dass eine öffentliche Diskussion zu einem besseren Verständnis in der Bevölkerung geführt hätte.
Doch der Datenschutz setzte sich letztlich durch. Die Diskussion um die drei Gebiete blieb, so entschied jedenfalls der Gemeinderat, hinter verschlossenen Türen, was in der Bürgerfragestunde schließlich eine Anwohnerin der Brühlstraße aufregte. Sie kanzelte die Entscheidung für die Nicht-Öffentlichkeit als »ein sehr spezielles Demokratieverständnis« ab. Die Bemerkung Höflingers, dass das Thema später im September im Gemeinderat öffentlich behandelt werde, konnte die Anwohnerin nicht wirklich beruhigen. Sie befürchtete, dass dann bereits die Entscheidung, ob gebaut werden soll oder nicht, gefallen sei. (GEA)

