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Aktuell Entscheidung

Grafenberger Eltern bekommen Gebühren erlassen

Es geht um die eingeschränkte Schulkinderbetreuung: Der Grafenberger Rat übt Kritik an der Verwaltung, die sich erst nachträglich sein Okay für den Beschluss geholt hat

Schulranzen
Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa Foto: Michael/dpa
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GRAFENBERG. Der Gemeinderat hat am Dienstag in der Grafenberger Kelter nachträglich der Entscheidung der Verwaltung zugestimmt, dass Familien die Gebühren für die eingeschränkte Schulkindbetreuung im April und Mai erlassen werden. Aber es gab eine berechtigte Beanstandung der Vorgehensweise der Verwaltung. Gemeinderat Thomas Vorwerk stellte klar: »Erst den Beschluss im Gemeinderat fassen und dann den Erlass, und nicht umgekehrt.« Es müsse vorher beraten werden und nicht einfach nur zur Kenntnis genommen beziehungsweise nachträglich genehmigt werden. Bürgermeister Volker Brodbeck wandte ein, man habe analog des Erlasses der Kindergartengebühren entschieden, will sich aber künftig an die geforderte Vorgehensweise halten.

Da wegen der Pandemie der Schulunterricht nur sehr eingeschränkt stattfand, nämlich als Wechselunterricht, konnten viele Kinder die gebuchte Schulkindbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung nicht besuchen. Um die finanzielle Belastung für die betroffenen Familien zu mindern, sollen die Gebühren für die beiden Monate erlassen werden. Als Ausgleich für die erlassenen Gebühren wird die zweite Zahlung der Landesbeteiligung an den Elternbeiträgen in Höhe von 3665 Euro verwendet. Erlassen wurden 3961 Euro, sodass für die Gemeinde ein zu zahlender Eigenanteil von 296 Euro entsteht, sagte Grafenbergs Hauptamtsleiterin Panagiota Athanasiou-Seliger mitteilte. »Die Gebühren für das Mittagessen wurden ebenfalls erlassen, weil dieses im genannten Zeitraum nicht angeboten wurde. Da hier keine Kosten angefallen sind, liegt der Gemeindeanteil bei null Euro.« (GEA)