METZINGEN. Es gibt Neues vom Gockelstreit von Metzingen-Neuhausen. »Die Berufungsbegründung liegt inzwischen vor«, gab Richter Sebastian Wiest vom Landgericht Tübingen am Freitag auf GEA-Anfrage Auskunft. Er ist der Pressesprecher des Gerichts in Zivilsachen. »Die Kläger argumentieren darin, das Amtsgericht habe die konkrete Eigenart des Geräusches in seinem Urteil nicht richtig gewichtet. Außerdem seien die Lärmimmissionen untypisch für das Gebiet und träten auch nachts auf«, sagte Wiest.
In diesem Rechtsstreit geht es um einen Anwohner, der in der Straße Im Kies in Metzingen-Neuhausen etwa 180 Meter von den Volieren des Kleintierzüchtervereins entfernt lebt. Dieser und seine Familie fühlen sich von den krähenden Hähnen dort gestört und haben beim Amtsgericht Bad Urach auf Unterlassung geklagt.
Lärmgutachten als Beweis
Weil sich beide Seiten nicht außergerichtlich einigen konnten, ordnete Albrecht Eißler, der Direktor des Amtsgerichts Bad Urach, ein Lärmgutachten als Beweisaufnahme an. Die dabei gemessenen Hahnenschreie lagen laut Eißler unter der Grenze des Erlaubten, sodass er die Klage der Anwohner abwies.
Die Reaktion auf das Urteil vom Mai diesen Jahres fiel von den Parteien unterschiedlich aus. Während der Klägeranwalt es kritisierte, kommentierte Gerd Schneider als Anwalt des Kleintierzüchtervereins Metzingen-Neuhausen es als »außergewöhnlich umfangreich« und »mit großer Sorgfalt erstellt«.
Aktuell ist nicht klar, wie das Landgericht Tübingen die Berufung verhandeln wird. »Über den weiteren Fortgang des Verfahrens ist von der Berufungskammer noch nicht entschieden worden«, sagte Wiest. Möglich ist, dass beide Parteien die Gelegenheit zu schriftlichem Vortrag erhalten oder es zu einer mündlichen Verhandlung kommt. (GEA)