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FDP-Mann Kober: Nutztiere auf der Alb vor dem Wolf schützen

Der FDP-Landtagsabgeordnete Pascal Kober nimmt Stellung zur Ausbreitung des Wolfes und der Schafhaltung auf der Schwäbischen Alb.

Das Bild zeigt einen Wolf, der in einem Wildpark hinter einem Baum hervorschaut. Von dem Römersteiner Wolf gibt es nur ein Schwa
Das Bild zeigt einen Wolf, der in einem Wildpark hinter einem Baum hervorschaut. Foto: dpa
Das Bild zeigt einen Wolf, der in einem Wildpark hinter einem Baum hervorschaut.
Foto: dpa

RÖMERSTEIN. Mit Blick darauf, dass es gerade einmal gut drei Wochen her ist, dass in Römerstein ein Wolf gesichtet worden sei, weist der Reutlinger FDP-Bundestagsabgeordnete Pascal Kober darauf hin, dass zum Schutz der Nutztierhaltung auf der Schwäbischen Alb ein effizientes Bestandsmanagement für den Wolf dringend erforderlich sei. »Die Schafhaltung gehört traditionell zur Schwäbischen Alb«, erklärte Pascal Kober. Schätzungen zufolge wachse der Bestand an Wölfen in Deutschland jedes Jahr um ein Drittel. Damit sei auch die dauerhafte Verbreitung des Wolfes auf der Schwäbischen Alb nur noch eine Frage der Zeit.

Weiter erläutert Kober, Wolfsfreunde hätten die relevanten Gesetze bislang einseitig zu eng ausgelegt. Das habe zu der verbreiteten Auffassung geführt, dass ein Abschuss eines Wolfes nahezu komplett ausgeschlossen sei. Der Wolf sei durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union und die dazu ergangenen deutschen Gesetze streng geschützt. Die Richtlinie lasse nur unter sehr engen Voraussetzungen Ausnahmen für einen Abschuss zu. Diese ohnehin schon engen Voraussetzungen hätten überdies auch noch eine einschränkende Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof erfahren.

»Bestandsmanagement« möglich

Auf Initiative der FDP-Bundestagsfraktion hin habe nun der Verfassungs- und Jagdrechtsexperte Professor Dr. Michael Brenner aus Jena in einem Gutachten festgestellt, dass ein den Erhalt des Wolfes sicherndes und gleichzeitig den Bestand begrenzendes Bestandsmanagement rechtlich durchaus möglich sei. Brenner komme in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass eine Abwägungsentscheidung zwischen den Belangen des Artenschutzes auf der einen Seite und dem Leben der Weidetiere, aber auch dem grundrechtlich geschützten Eigentumsrecht der Weidetierhalter auf der anderen Seite möglich sei.

Der FDP-Abgeordnete Pascal Kober betonte abschließend in seiner aktuellen Pressemitteilung: »Damit ist der Weg eröffnet, die Anzahl der in Deutschland lebenden Wölfe im Einklang mit den artenschutzrechtlichen Vorgaben und den Belangen der Weidetierhalter zu begrenzen.« (pm)