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Bürgerentscheid zum Neubauprojekt im Unteren Haldenweg in Wannweil

Gemeinderat votierte für die Abstimmung am Sonntag, 17. Juni zum umstrittenen Neubauprojekt im Unteren Haldenweg

Voll besetzter Sitzungsaal im Wannweiler Rathaus und konzentrierte Diskussion über das umstrittene Bauprojekt im Unteren Haldenw
Voll besetzter Sitzungsaal im Wannweiler Rathaus und konzentrierte Diskussion über das umstrittene Bauprojekt im Unteren Haldenweg. Bürgermeisterin Rösch (Dritte von rechts) erläutert den Gemeinderäten das weitere Vorgehen. Das Gremium stimmte einstimmig für einen Bürgerentscheid am 17. Juni. FOTO: NIETHAMMER
Voll besetzter Sitzungsaal im Wannweiler Rathaus und konzentrierte Diskussion über das umstrittene Bauprojekt im Unteren Haldenweg. Bürgermeisterin Rösch (Dritte von rechts) erläutert den Gemeinderäten das weitere Vorgehen. Das Gremium stimmte einstimmig für einen Bürgerentscheid am 17. Juni. FOTO: NIETHAMMER

WANNWEIL. Wannweils Gemeinderat hat heute Abend nach langen Diskussionen entschieden: Am Sonntag, 17. Juni, wird es einen Bürgerentscheid geben, bei dem alle wahlberechtigten Einwohner der Gemeinde über das geplante Bauvorhaben im Unteren Haldenweg mit 18 Mietwohnungen abstimmen können.

Wie der GEA bereits mehrfach berichtet hat, handelt es sich dabei um zwei dreistöckige Flachdachhäuser, die durch ein Treppenhaus und einen Aufzug miteinander verbunden sind. Die Gebäudeeinheit soll für 5,5 Millionen Euro auf dem etwa 2 200 Quadratmeter großen Gelände entstehen, auf dem sich bislang ein wenig genutzter Bolzplatz befindet.

In der Gemeinderatssitzung machten gleichzeitig mehrere Gemeinderäte deutlich, dass das Grundstück Baugebiet bleiben werde. Vertreter der Nachbarschaftsinitiative hatten zuvor auch davon gesprochen, dass der Bolzplatz doch lieber erhalten bleiben sollte. Gleichzeitig beteuerten sie, nichts gegen bezahlbaren Wohnraum und die 11 Sozialwohnungen zu haben, die im Gebäudekomplex entstehen sollen.

Christoph Treutler von den Grünen im Gemeinderat stellte klar: »Auch wenn der Bürgerentscheid, das Bauprojekt in dieser geplanten und vorliegenden Form stoppen sollte: Das Grundstück bleibt Baugebiet und die Fläche wird nicht frei bleiben.« (GEA)