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Bürgerentscheid zu Bauvorhaben in Wannweil nicht ausgeschlossen

Das Bauprojekt im Unteren Haldenweg, wo in zwei Gebäuden 18 Mietwohnungen entstehen sollen, stößt vor allem in der Nachbarschaft aufgrund der Kubatur auf Kritik. Über einen möglichen Bürgerentscheid berät der Gemeinderat am 3. Mai.

So könnte die Bebauung im Unteren Haldenweg in Wannweil mit zwei Wohngebäuden und insgesamt achtzehn Mietwohnungen einmal ausseh
So könnte die Bebauung im Unteren Haldenweg in Wannweil mit zwei Wohngebäuden und insgesamt achtzehn Mietwohnungen einmal aussehen – vorausgesetzt, dass das Bauvorhaben nicht durch einen Bürgerentscheid zu Fall gebracht wird. VISUALISIERUNG: KREISBAUGESELLSCHAFT Foto: Gea
So könnte die Bebauung im Unteren Haldenweg in Wannweil mit zwei Wohngebäuden und insgesamt achtzehn Mietwohnungen einmal aussehen – vorausgesetzt, dass das Bauvorhaben nicht durch einen Bürgerentscheid zu Fall gebracht wird. VISUALISIERUNG: KREISBAUGESELLSCHAFT
Foto: Gea

WANNWEIL. Die Gemeinde hat den dort gültigen Bebauungsplan per Gemeinderatsbeschluss geändert und der Baugenossenschaft Pfullingen ein 22 Ar großes Grundstück verkauft, auf dem das Unternehmen zwei Wohngebäude mit elf und sieben Wohnungen bauen möchte. Dagegen rührt sich schon seit geraumer Zeit Widerstand. Ein Bürgerbegehren mit dem Ziel eines Bürgerentscheids wurde inzwischen von Projektgegnern auf den Weg gebracht. Jetzt haben sich Wannweils Bürgermeisterin Anette Rösch und der Geschäftsführer der Baugenossenschaft, Hans Kiefer, dazu geäußert.

Für Rösch ist es »fraglich«, ob die Änderungen im Bebauungsplan, bei denen es sich »nur um inhaltliche Änderungen von zwei Flurstücken« handelt, »begehrensfähig« sind. Ob ein Bürgerbegehren also zulässig ist oder nicht, wolle die Wannweiler Gemeindeverwaltung aber »nicht durch ein Gerichtsverfahren klären lassen«.

Vielmehr soll laut Rösch ein solches Begehren zugelassen werden – unter der zwingenden Voraussetzung der für ein solches Bürgerbegehren notwendigen Unterschriften wahlberechtigter Wannweiler Bürger sowie der Zustimmung des Gemeinderats.

Hans Kiefer macht in seiner Stellungnahme deutlich, dass auf Grundlage eines einstimmigen positiven Gemeinderatsbeschlusses der Antrag für das Wohnbauprojekt im Dezember 2017 gestellt worden sei.

Für den Geschäftsführer der Pfullinger Kreisbau handelt es sich bei dem Bauvorhaben weder um ein »Großprojekt« oder um »Wohnblöcke«, sondern um »die Bebauung eines über 22 Ar großen Grundstücks mit zwei Gebäudekörpern und lediglich elf und sieben Wohnungen, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht kleiner erfolgen kann«.

Interessen der Nachbarn sei »durch weitest mögliche Verschiebung der Gebäudekörper in den Hangbereich Rechnung getragen worden«. Er betont, dass »der Gemeinderat als Vertretung der Wannweiler Bürgerschaft das reduzierte Projekt befürwortet und beschlossen hat«.

Aufgrund der klar gefassten Beschlüsse des Wannweiler Gemeinderats bitte man »die Projektgegner um deren Einsicht und die Wannweiler Bürger um Verständnis für die gefallenen Entscheidungen und die Entgegnungen der Baugenossenschaft gegen ein Bürgerbegehren beziehungsweise einen Bürgerentscheid«. (GEA)