METZINGEN. Das hat der Metzinger Gemeinderat am Donnerstag bei sechs Enthaltungen beschlossen. Bekäme im ersten Wahlgang kein/e Bewerber/in die absolute Mehrheit, käme es zwei Wochen später, am Sonntag, 16. Mai, zur Neuwahl, bei der die einfache Mehrheit genügte. Am 19. Februar wird die OB-Stellenausschreibung im Staatsanzeiger veröffentlicht. Vom 20. Februar bis zum 7. April können Kandidatinnen und Kandidaten ihre Bewerbung bei der Stadtverwaltung einreichen.
Bisher hat einzig Finanzbürgermeisterin Carmen Haberstroh erklärt, für das Amt als Oberbürgermeisterin kandidieren zu wollen. (GEA)