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Wo und wann alte Führerscheine in Tübingen umgetauscht werden können

Führerschein-Umtausch
Autofahrer der Geburtsjahre von 1953 bis 1958 müssen sich von ihren alten Papierführerscheinen trennen. Foto: Andrea Warnecke
Autofahrer der Geburtsjahre von 1953 bis 1958 müssen sich von ihren alten Papierführerscheinen trennen.
Foto: Andrea Warnecke

TÜBINGEN. Für die Pflicht zum Umtausch alter Führerscheine in neue EU-einheitliche und – fälschungssichere Kartenführerscheine gelten verschiedene Fristen. Generell müssen bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht sein, teilt das Landratsamt mit. Die Frist für den Umtausch von Papierführerscheinen der Jahrgänge 1959 bis 1964 läuft noch bis zum 19. Januar 2023. Hierfür muss ein Antrag auf Umtausch bei der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) gestellt und mit Vorlage des alten Führerscheins, eines gültigen Ausweisdokuments sowie eines biometrischen Passbilds nach vorheriger Terminvereinbarung eingereicht werden.

Als zusätzlichen Service bietet die Führerscheinstelle des Landratsamts Tübingen am Dienstag, 8. November 2022 sowie am Dienstag, 6. Dezember 2022 nachmittags zwischen 13 und 16.30 Uhr für Führerscheininhaber der genannten Jahrgänge eine terminfreie Umtauschmöglichkeit an. Das Antragsformular sowie die entsprechenden Unterlagen müssen mitgebracht werden. An anderen Tagen ist ein Termin erforderlich, der auch online unter www.kreis-tuebingen.de unter der Rubrik »viel gefragt«/Kfz-Führerscheinstelle gebucht werden kann. Dort finden sich auch weitere Informationen zum Umtausch und den Fristen sowie das Antragsformular für den Umtausch. Ein Termin kann auch telefonisch unter 07071/207-4380 gebucht werden. Die Kosten für den Umtausch liegen bei 25,30 Euro, ggf. zuzüglich möglicher Auslagen. Informationen hierzu ebenfalls unter www.kreis-tuebingen.de. Der Betrag kann vor Ort bar oder unbar entrichtet werden. (pm)