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Versuchter Totschlag: Tübinger Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Ein 37-Jähriger aus Tübingen soll seinen Mitbewohner angegriffen und dabei seinen Tod zumindest billigend in Kauf genommen haben. Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat nun Anklage erhoben.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: dpa
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: dpa
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand.
Foto: dpa

TÜBINGEN. Die Staatsanwaltschaft Tübingen erhebt Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Tübingen gegen einen 37-jährigen Mann aus Tübingen unter anderem wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Das teilte die Staatsanwaltschaft nun mit.

In ihrer Anklage wirft die Staatsanwaltschaft demnach dem 37-Jährigen neben zweier Taten der Körperverletzung bzw. der gefährlichen Körperverletzung insbesondere versuchten Totschlag vor. Dabei soll der Angeschuldigte, der selbst in einer Obdachlosenunterkunft in Tübingen lebte, am 20. Mai 2021 in erheblich alkoholisiertem Zustand auf einen seiner Mitbewohner mit den Fäusten und mit einem Besenstiel eingeschlagen haben, so dass dieser lebensgefährliche Verletzungen - unter anderem stark blutende Kopfplatzwunden, Hämatome und Prellungen am ganzen Körper, beidseitig Rippenbrüche und eine Milzverletzung - erlitt.

Tod billigend in Kauf genommen

Bei diesem Vorgehen soll der Angeschuldigte die Verletzungen und auch den Tod des Mitbewohners zumindest billigend in Kauf genommen haben. Der Angeschuldigte habe sich zunächst auch nicht von einem hinzukommenden Besucher von weiteren Schlägen abhalten lassen.

Erst die Alarmierung der Polizei soll verhindert haben, dass der Angeschuldigte weiterhin auf sein Opfer einschlug. Dieses musste mit einem Rettungswagen in die Klinik gebracht und dort zunächst auf der Intensivstation medizinisch versorgt werden.

Der Angeschuldigte wurde wenige Tage nach der Tat festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft. Auskünfte zur Frage der Eröffnung des Hauptverfahrens und zum Termin der Hauptverhandlung erteilt die Pressestelle des Landgerichts Tübingen. (pm)