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Verpackungssteuer: Tübingen setzt auf Spezialkanzlei

McDonald's lässt nicht locker. Die Franchise-Nehmerin in Tübingen hat Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Verpackungssteuer eingereicht. Die Unistadt will eine Spezialkanzlei einschalten.

Ohne Verpackungssteuer droht der Müll in Tübingen wieder zuzunehmen, heißt es im Rathaus.
Ohne Verpackungssteuer droht der Müll in Tübingen wieder zuzunehmen, heißt es im Rathaus. Foto: Jürgen Meyer
Ohne Verpackungssteuer droht der Müll in Tübingen wieder zuzunehmen, heißt es im Rathaus.
Foto: Jürgen Meyer

TÜBINGEN. Der Rechtsstreit um die Verpackungssteuer geht in die nächste Runde. Gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde wie berichtet im September 2023 Klage eingereicht. Jetzt soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Die Franchise-Nehmerin in Tübingen hatte einen Uni-Professor für öffentliches Recht beauftragt. Der hat eine 140-seitige Verfassungsbeschwerde mit zusätzlichen Anlagen eingereicht. Tübingen bekam dieses Paket übermittelt und erhält das Recht zur Stellungnahme. Im Rathaus will man vorsorglich einen versierten Rechtsbeistand hinzuziehen.

Eigentlich sind die Tübinger Stellungnahmen in den bisherigen Akten bestens dokumentiert und werden von den Verfassungsrichtern zur Kenntnis genommen. Aber man weiß ja nie, heißt es im Rathaus. Man will auf Nummer sicher gehen und die Kanzlei Quaas & Partner beauftragen. Die sei in die spezielle Materie bestens eingearbeitet. Die Unistadt hat eine Pauschale von rund 30.000 Euro plus Ersatz für Auslagen vereinbart. Schließlich habe die Verpackungssteuer eine hohe Bedeutung. Und ein altes Urteil von 1998 zu dieser Thematik stützt eher die Argumentation von McDonald's. Damals hatte Kassel Ähnliches vorgehabt. Doch die Richter stoppten die damaligen Pläne.

Wie aus einer aktuellen Vorlage für den Gemeinderat hervorgeht, sieht McDonald's eine »Erdrosselungs-Wirkung«. Die Steuer stehe im Widerspruch zum Bundesabfallrecht. Und sie sei unverhältnismäßig. (GEA)