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Verpackungssteuer: DUH fordert alle Städte auf, Tübingen zu folgen

Einführung einer Verpackungssteuer
Eine Hand hält einen Einweg-Kaffeebecher vor dem Hintergrund der Tübinger Altstadt. Foto: Weißbrod/dpa
Eine Hand hält einen Einweg-Kaffeebecher vor dem Hintergrund der Tübinger Altstadt.
Foto: Weißbrod/dpa

TÜBINGEN. Die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts liegt vor. Die Leipziger Richter bekräftigen: Kommunale Verpackungssteuern wie in Tübingen sind zulässig. Elf Wochen nach der Entscheidung können Interessierte jetzt nachvollziehen, was die Juristen im Einzelnen zu ihrem Spruch bewogen hat.

Die Deutsche Umwelthilfe sieht sich in ihrer Einschätzung bestätigt. Sie fordert alle Städte und Gemeinden auf, dem Tübinger Vorbild zu folgen. Auch anderswo sollten Einwegsteuern auf Pizza- und Pommes-Schachteln, Kaffeebecher und dergleichen erhoben werden.

Steuer wurde Anfang 2022 in Tübingen eingeführt

Im Tübinger Rathaus will man sich die Begründung in Ruhe genau anschauen. Für eine Stellungnahme sei es noch zu früh, teilte eine Sprecherin der Verwaltung mit. Immerhin hat man ja beim Verfahren die Unterstützung der Richter gefunden, die nicht der Argumentation von McDonald’s gefolgt sind. Die Steuer wurde Anfang 2022 in der Unistadt eingeführt.

Die Umwelthilfe hingegen hat keine Bedenken mehr. »Städte und Gemeinden dürfen zur Eindämmung der Müllflut eine eigene kommunale Steuer auf Einweg-to-go-Verpackungen erheben«, sagt DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer: »Mit seiner Urteilsbegründung beseitigt das Bundesverwaltungsgericht Leipzig auch die letzten Zweifel an der Rechtmäßigkeit.«

Einweg-Besteck und Einweg-Geschirr trage erheblich zum Müllberg bei. Abfallvermeidung durch Mehrwegsysteme sei dringend notwendig. (GEA)