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Vergewaltigungsprozess in Tübingen: Vater und Freund der 17-jährigen Anklägerin sagen aus

TÜBINGEN. Im Prozess gegen einen 29-Jährigen Kurden stand heute das Mädchen im Mittelpunkt, das ihn wegen Vergewaltigung angezeigt hat. Die 17-jährige sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Zuvor aber war vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Tübingen ihr Vater vernommen worden, danach ihr in der Rottenburger Gegend wohnender Freund.

Dem aus dem irakischen Mossul stammenden und 2015 nach Deutschland geflüchteten jungen Mann wirft Staatsanwältin Rotraud Hölscher neben dieser Vergewaltigung auch Drogendelikte, Fahren ohne Führerschein und den Missbrauch eines 13-jährigen Mädchens vor, das ihn allerdings, wie berichtet, im Zeugenstand in wichtigen Punkten entlastet hatte.

Der Vater gab an, dass er erstmals »in die Sache mit reingerutscht« sei, als er abends zur Polizei gerufen worden war, wo die Tochter und die damalige, jüngere Freundin vernommen werden sollten. »Kurios« nannte er die Geschichte, dass die beiden Mädchen nach eigenen Angaben den Ladendiebstahl in einem Drogeriemarkt deshalb begangen hatten, damit sie festgenommen würden, um dann bei der Polizei Anzeigen wegen der Sexualdelikte erstatten zu können - die jeweils schon einige Wochen zurücklagen.

Genaueres habe sie ihm darüber nie erzählt. Andererseits habe er seine Tochter um die mögliche Tatzeit im Januar des vergangenen Jahres herum einmal weinend, wimmernd, schluchzend und in eine Decke gehüllt auf dem Badezimmerboden kauernd vorgefunden. Der Freund des Mädchens bestätigte eine »sehr, sehr positive Entwicklung« - die der Vater auch dieser Beziehung und dem neuen Freundeskreis in der Rottenburger Gegend zugeschrieben hatte.

Der Freund des Mädchens gab zudem an, vor der Anzeige über ein Chatportal Kontakt mit dem Angeklagten gesucht zu haben, weil seine Freundin Andeutungen über die fragliche Nacht gemacht hatte. Genaueres habe sie ihm aber auch später nie erzählt. Er selber habe ihr zwar zu einer Anzeige bei der Polizei geraten. Doch habe sie sich »bestimmt nicht dazu gedrängt gefühlt«. Der Entschluss, zur Polizei zu gehen, sei dann wohl »spontan gekommen«. (GEA)

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