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Aktuell Landgericht

Urteil im Prozess um tödlichen Unfall erwartet

Ein Fußgänger läuft nachts über die Straße, wird angefahren und stirbt. Das Landgericht Tübingen musste klären, inwieweit die schweren Verletzungen ursächlich waren - oder der erst viel später abgesetzte Notruf.

Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/Archivbild
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/Archivbild

TÜBINGEN. Im Verfahren um einen tödlichen Autounfall mit mutmaßlicher Fahrerflucht werden heute die Urteile erwartet. Seit Februar muss sich vor dem Landgericht Tübingen ein 24-Jähriger verantworten, weil er einen Fußgänger überfahren und zunächst schwer verletzt liegen gelassen haben soll. Der Fußgänger starb. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten fahrlässige Tötung, versuchten Mord und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. Sein 21 Jahre alter Beifahrer ist wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt.

Laut Anklage waren die beiden Männer in einer Aprilnacht 2019 auf dem Rückweg von einem Discobesuch, als ihr Wagen auf einer Landstraße bei Tübingen mit einem Fußgänger zusammenstieß. Die Männer sollen weitergefahren und erst anderthalb Stunden später an den Unfallort zurückgekehrt sein. 

Dem Vorsitzenden Richter Ulrich Polachowski zufolge erwies sich die rechtliche Klärung des Falles zunächst als schwierig, weil davon auszugehen war, dass der Fußgänger wegen des heftigen Aufpralls auch bei sofortiger Information der Rettungskräfte gestorben wäre.

Beide Angeklagten äußerten sich im Verfahren nicht zu dem Geschehen. Einer Aufnahme ihres Notrufs zufolge hatten sie zunächst angenommen, ein Tier überfahren zu haben. (dpa)