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Unfalltod eines Fußgängers: Prozess gegen Autofahrer startet in Tübingen

Ein Fußgänger wird angefahren. Später stirbt er. Der Unfallfahrer hatte erst anderthalb Stunden nach dem Zusammenprall den Notarzt gerufen. Nun stehen er und sein Beifahrer vor Gericht.

TÜBINGEN. Weil er einen Fußgänger überfahren und weitergefahren sein soll, muss sich ein 25 Jahre alter Mann von Donnerstag (9.00 Uhr) an vor dem Landgericht Tübingen verantworten. Der Fußgänger starb an seinen Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten fahrlässige Tötung, versuchten Mord und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. Sein 21-jähriger Beifahrer ist wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt.

Der Unfall ereignete sich im April vergangenen Jahres auf einer Landstraße zwischen dem Tübinger Stadtteil Hirschau und dem Rottenburger Stadtteil Wurmlingen. Kurz nach dem Ortsausgang soll der Angeklagte mit seinem Wagen einen 18-Jährigen erfasst haben, der quer über die Straße lief. Der Aufprall war so heftig, dass der junge Mann neben die Fahrbahn geschleudert wurde und dort schwer verletzt liegen blieb. Die beiden Angeklagten fuhren weiter. Erst 90 Minuten später kehrten sie laut Staatsanwaltschaft zurück und alarmierten den Notruf. Die Rettungskräfte konnten das Unfallopfer nicht mehr retten.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft erkannten die Männer, dass bei dem Zusammenstoß ein Mensch erfasst und schwer verletzt wurde. Sie hätten wissen müssen, dass umgehende medizinische Hilfe erforderlich gewesen sei. Es sei aber nicht auszuschließen, dass der Schwerverletzte auch gestorben wäre, hätte man ihn sofort behandelt. Die Kammer hat zunächst fünf weitere Verhandlungstermine bis zum 5. März angesetzt. (pol)