TÜBINGEN. Nach einem Bericht über operative Eingriffe an Gehirnen von Krähen an der Universität Tübingen wollen Tierschützer ein Ende der Versuche. »Wir fordern, dass diese Tiere umgehend echten Tierschützern übergeben werden und das Leid der Versuche sofort endet«, teilte der Verein »Soko Tierschutz« am Montag mit. »Die Tierversuche an Krähen an der Uni Tübingen bringen keinen herausragenden Erkenntnisgewinn und sind daher ohnehin unzulässig.«
Der »Spiegel« hatte unter anderem aufgrund von Recherchen der Tierschützer berichtet, dass die Tierphysiologen der Uni für ihre Forschung zu Lernvorgängen im Gehirn und dem Arbeitsgedächtnis auch Krähen aus dem Vogelschutzzentrum des Naturschutzbunds Nabu bezogen hätten. Nach Nabu-Angaben waren das von 2011 bis 2015 insgesamt acht tote und sieben lebende Rabenkrähen. Man habe von der Art der Versuche nichts gewusst, hatte es in einer ersten Reaktion geheißen.
Ob den Tieren des Nabu auch Elektroden ins Hirn implantiert wurden, um etwa Reaktionen auf optische Reize zu messen, war auch am Montag weiter unklar. Der zuständige Professor habe dazu nichts gesagt, berichtete Nabu-Landeschef Johannes Enssle. »Darüber bin ich enttäuscht.« Es sei zwar das Versäumnis des Nabu, damals nicht nachgefragt zu haben, was mit den Tieren genau passiert. Aber auch jetzt lasse der Wissenschaftler dies im Dunkeln.
Eine Uni-Sprecherin erklärte dazu, die Arbeitsweise von Nervenzellen könne nur durch sogenannte invasive Eingriffe untersucht werden. Mit dieser Tatsache seien der Professor wie auch die Uni immer transparent und verantwortungsvoll umgegangen. Die Amercian Association for the Advancement of Science habe die Arbeit 2020 als einen der »Forschungsdurchbrüche des Jahres« ausgezeichnet.
Die »Soko Tierschutz« zweifelt daran, ob und wann die notwendigen Sondergenehmigungen für die Krähen des Nabu erteilt wurden. Ein Sprecher des dafür zuständigen Regierungspräsidiums Tübingen sagte allerdings, der Behörde seien keine Verstöße oder Unklarheiten im Zusammenhang mit den Tierversuchen bekannt. Auch die Uni erklärte: »Sämtliche Tierversuche zu Krähenvögeln wurden den genehmigenden Behörden vorab im Detail vorgelegt und jeweils auf Grundlage des deutschen Tierschutzgesetzes bewilligt.« (dpa)