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Tübinger hat Kinderpornos heruntergeladen: Bewährungsstrafe

Landgericht Tübingen
Ein Schild mit der Aufschrift Landgericht und Amtsgericht hängt vor dem Gerichtsgebäude. Foto: Tom Weller/DPA
Ein Schild mit der Aufschrift Landgericht und Amtsgericht hängt vor dem Gerichtsgebäude.
Foto: Tom Weller/DPA

TÜBINGEN. Ein 25-jähriger Tübinger musste sich gestern vor dem Tübinger Amtsgericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, sich Bild- und Videodateien mit Kinder- und Jugendpornografie aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Das Verfahren dauerte nicht lange: Die Verteidigerin des Mannes trug dessen Geständnis vor. Daraufhin folgten rasch das Plädoyer der Staatsanwaltschaft sowie das Urteil.

Der Mann könne sich seine Taten nicht erklären. Es sei ihm peinlich und es komme nicht mehr vor, trug die Verteidigerin im Namen ihres Mandanten vor. Richter Benjamin Kehrer verzichtete auf das Geständnis hin, den ermittelnden Beamten zu verhören, der als Zeuge geladen war. Er lud die Staatsanwältin sowie die Verteidigerin zu sich ans Richterpult, um die Beweisbilder in Augenschein zu nehmen.

Diese zeigten Kinder und Jugendliche in sexualisierten Positionen. Beim Geschlechtsverkehr mit Erwachsenen. In einem Fall war ein Hund in die Handlungen involviert. Richter Kehrer stellte teils schweren sexuellen Missbrauch fest. Hinter jedem Bild, jedem Video, jeder Datei stecke eine Straftat und ein Opfer: »Die Opfer leiden darunter ein Leben lang.«

Kehrer folgte dem Plädoyer der Staatsanwältin: Er verhängte eine Strafe von einem Jahr und vier Monaten Haft. Da der Mann bisher nicht einschlägig vorverurteilt war, blieb es bei einer Bewährungsstrafe, die der Richter, in Zusammenarbeit mit den beiden Schöffen, auf drei Jahre festsetzte.

Zusätzlich verhängte der Richter eine Geldstrafe. Da der Angeklagte weder Angaben zu seiner Person, noch zu seinen Lebens- und Einkommensverhältnissen machte, waren der Richter und die Schöffen auf Schätzungen angewiesen. Sie hielten die Forderung der Staatsanwältin eine Geldstrafe von 3.000 Euro zu verhängen, für zu niedrig. Sie verurteilten den Mann dazu, 5.000 Euro, in Raten, an die Deutsche Krebshilfe zu zahlen. »Wir gehen davon aus, dass den Mann die Strafe beeindruckt«, so Kehrer. (GEA)