TÜBINGEN. Die reformierte Grundsteuer in Baden-Württemberg tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft: Danach werden alle Grundstücke und Flächen, auch die der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, neu bewertet. Während die Stadt Tübingen annähernd gleichbleibende Steuereinnahmen erwartet, werde sich die Steuerlast für Grundstückseigentümer teils deutlich ändern, prognostizierte Kristina Krasman, Leiterin der Fachabteilung Steuern im Tübinger Rathaus.
Die Hebesätze der Grundsteuern A und B konnten die Städte und Gemeinden im Land bisher stets so anpassen, dass sie aufkommensneutral blieben. Der Hebesatz für die bundesweit angewandte Berechnung der Grundsteuer A, sie betrifft Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, soll in Tübingen zum kommenden Jahr von bisher 360 Prozent auf 480 Prozent angehoben werden.
Grundsteuer B soll gesenkt werden
Dagegen möchte die Stadt den Hebesatz für die Grundsteuer B – sie betrifft betriebliche und private Grundstücke – von 660 Prozent auf 270 Prozent absenken. »Die Gebäude auf einem Grundstück spielen keine Rolle«, verdeutlichte Kristina Krasman. Die Bewertung der Grundsteuer B erfolgt nach dem modifizierten Bodenwertmodell, das, anders als das Modell im Bund, nur in Baden-Württemberg angewendet wird. Danach ergibt die Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert den Wert der Grundsteuer. Diese wird mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert – dies ergibt die Abgabe, die der jeweilige Eigentümer aufzubringen hat.
Eigentümer eines alleinstehenden Hauses auf großer Fläche, in Tübingen etwa im Gebiet Rappenberg, müssten mehr als das Dreifache der bisherigen Steuern bezahlen. Eigentümer eines Reihenhauses, etwa auf der Wanne, können dagegen mit einer leichten Absenkung ihrer Steuerlast rechnen. Gewinner der neuen Berechnung wären Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die bis zu einem Fünftel weniger zahlen müssten als bisher.
Grundsteuer C soll Wohnraum schaffen
Dazu plant Tübingen einen eigenen Hebesatz für eine neue Grundsteuer C. Sie soll ab Januar kommenden Jahres von Eigentümern baureifer, unbebauter Grundstücke bezahlt werden. Sie soll einerseits, brach liegende Grundstücke aktivieren. Andererseits möchte die Stadt dadurch Wohnraum schaffen und die Innenentwicklung stärken.
Bisher hätten zahlreiche Strategien nicht dazu geführt, den Wohnungsmarkt in der Stadt zu entspannen, so Stadtplanerin Gabriele Dillmann. Dabei könnten Flächen in der Gesamtgröße von 16 Hektar mit Anschluss an städtische Infrastruktur sofort bebaut werden. Nun habe man das seit einigen Jahren bestehende Baulückenkataster im Hinblick auf klassische Baunutzung erneut gescannt. »Wir haben Flurstücke abgezogen, die schon bebaut, aber noch nicht erschlossen sind«, sagte die Stadtplanerin.
Die neue Grundsteuer C betreffe rund 300 Objekte, sagte Kristina Krasman. Sie schlage einen Hebesatz von 540 Prozent vor. Zusammen mit den Vorschlägen für die Grundsteuern A und B werde die Stadtverwaltung die Pläne zur neuen Grundsteuer C am kommenden Montag im Finanzausschuss des Gemeinderats vorstellen. Tübingen würde zu den Pionieren im Land gehören: Die Grundsteuer C wurde bisher nur in Wendlingen (Kreis Esslingen) und der Gemeinde Merdingen bei Freiburg eingeführt. (GEA)